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Mitbestimmung im Unternehmen - Referat



Mitbestimmung (im Unternehmen)

1.Das Ziel der Mitbestimmung im Unternehmen:
Bei der Mitbestimmung in Betrieben sollen Arbeitnehmern bei einigen Entscheidungen Einfluss haben. Das sind Entscheidungen wie die Ordnung eines Betriebs, aber auch die Arbeitsbedingungen und der Umgang mit dem Personal. Wichtig sind aber auch wirtschaftliche Ereignisse, wobei es dann auch über die Zukunft des Unternehmens geht und über die Arbeitsplätze.

2.Wirtschaftliche Gründe:
Einige Gründe sind aus wirtschaftlicher Sicht der Begründung der Mitbestimmung der Unternehmen wichtig:
Die Menschenwürde und Selbstbestimmung im Unternehmen.
Die Gleichberechtigung der Arbeit und des Kapitals.
Die Kontrolle wirtschaftlicher Macht in einem Betrieb und das Demokratieprinzip.

3.Das Arbeitnehmerinteresse:
Das Arbeitnehmerinteresse besteht hauptsächlich darin, bei Entscheidungen über Arbeitsbedingungen aber auch aus wirtschaftlicher Sicht Einfluss zu haben. Wichtig ist bei der Mitbestimmung, dass das Arbeitnehmerinteresse berücksichtigt wird. Bei guten Arbeitsbedingungen macht sich der wirtschaftliche Erfolg bezahlt.

4.Das Interesse der Arbeitgeber:
Auch die Interessen der Arbeitgeber sind Mitbestimmungen der Diskussionen ganz wichtig. Im Sinne der Arbeitgeber in Unternehmen ist die Steigerung von Leistungsfähigkeit und die Arbeitermotivation zu erhöhen.

5.Arten der Bestimmung:
Es gibt 4 Arten der Bestimmung:
1. Mitbestimmung am Arbeitsplatz 2. Betriebliche Mitbestimmung 3. Unternehmensmitbestimmung 4.Mitbestimmung in der Wirtschaft

5.1Mitbestimmung am Arbeitsplatz:
Das Betriebsverfassungsgesetz sagt, dass man einen Anspruch auf die Mitbestimmung am Arbeitsplatz hat. Dann hat man den Anspruch auf Aufklärung wie z.B. die Verantwortung die man hat. Bei betrieblichen Planungen und deren Verantwortung die den Arbeitsplatz und diesen Tätigkeiten auf den betroffenen Arbeitnehmer zu erklären. Außerdem müssen die Arbeitnehmer auf die Gefahren am Arbeitsplatz hingewiesen werden, so wurde es vom Arbeitsschutzgesetz vorgeschrieben. Arbeitnehmer haben auch ein Vorschlagsrecht und das Recht auf Akteneisicht.

5.2Betriebliche Mitbestimmung:
Die Ordnung im Betrieb, die Gestaltung des Arbeitsplatzes, die Arbeitsabläufe, die Arbeitsumgebung, die Arbeitszeiteinteilung, die Personalplanung, die Sozialeinrichtung, Zeiterfassung und Leistungskontrolle sind Betrieblichen Mitbestimmungen. In öffentlichen Diensten und im Kirchenbereich sind
die betrieblichen Mitbestimmungen im Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Es werden auch Informationsrechte, Anhörungsrechte und Mitwirkungsrechte darin geregelt. Das Recht für einzelne Mitarbeiter und das Recht auf Angehörige werden darin geregelt. Wichtig in Betrieblichen Mitbestimmungen ist der Betriebsrat. Interessenvertretung der Arbeitnehmer ist die Aufgabe des Betriebsrates. Auf die Wahl des Betriebsrates hat man einen Anspruch, ab einer Belegschaft von 5 Arbeitnehmern. In der betrieblichen Mitbestimmung ist der Betriebsrat das wichtigste.

5.3Unternehmensmitbestimmung:
Durch die Wahl der Arbeitnehmervertretern des Unternehmens, die die wirtschaftliche Mitbestimmung umfasst der Unternehmensmitbestimmung. Man kann die Unternehmensmitbestimmung unterscheiden:
-die einfache Mitbestimmung
-die paritätische Mitbestimmung
Wenn die Anteilseigenerseite im Übergewicht steht, spricht man von der einfachen Mitbestimmung. Wenn die Arbeitnehmer und Anteilseigener in gleicher Meinung vertreten ist, spricht man von der paritätischen Mitbestimmung.





5.4Mitbestimmung in der Wirtschaft:
Die Angestellten sollen bei der Regelung von Lohn- und Arbeitsbedingungen und auch an der wirtschaftlichen Entwicklung etwas zu sagen haben. Hierbei sollten 1. Betriebsarbeiterräte
2. Bezirksarbeitsräte
3. Reichsarbeiterrat geschaffen werden.
Sie sollten bei Sozialierungsgesetzen, Kontrollbefugnisse und Verwatungsbefugnisse mitwirken.

6.Die Gewerkschaften:
Die Gewerkschaften, gewerkschaftliche Institutionen und auch gewerkschaftlich nicht organisierte Arbeitnehmervertreter sowie Politik-, Sozial-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaftler sind Befürworter. Sie sehen die Unternehmensbestimmung als erfolgreich. Als Informationsquelle und als Kontrolle ist der Mitbestimmung wichtig des Wirtschafts- und Sozialsystem.

7.Das Mitbestimmungsgesetz:
Am 4. Mai 1976 wurde das Mitbestimmungsgesetz für alle deutschen Gewerkschaften nach vielen und langen Auseinandersetzungen im Parlament mit ca. 2000 Beschäftigten verabschiedet. Es ist besser für den Arbeitnehmervertreter: sie haben zwar trotzdem die gleiche Anzahl der Sitze wie die Kapitalvertreter und können sich gleichzeitig durchsetzen aber ist auch etwas geschwächt: z.B. dass ein leitender Angestellter auf der Arbeitnehmerseite vertreten sein muss und dass die Anteilgegnerseite in manchen Situationen mit doppelten Stimmrecht des Aufsichtsratsvorsitzenden die Arbeitnehmer überstimmen.




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