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Pflegestufen - Referat



Pflegestufen
Die Pflegestufe 0 ist wenn eine vorliegende Pflegebedürftigkeit, jedoch ohne dass die Bedingungen für stufe 1 schon erfüllt sind. Grundversorgung von unter 45 Minuten am Tag. Hier bekommt man lediglich 100 – 200 Euro um das allgemeine Lebensumfeld zu verbessern, jedoch keinen Pflegehelfer oder ähnliches.

Die Pflegestufe I ist für erheblich pflegebedürftig mit einer Versorgung von mind. 90 Minuten/täglich, davon mehr als 45 Minuten Grundpflege, sowie Unterstützung im Haushalt.

Die Pflegestufe II ist für schwerpflegebedürftig mit einer Versorgung von mind. 3 Stunden/täglich und davon mind. zwei Stunden Grundpflege und auch Unterstützung im Haushalt

Die Pflegestufe III ist für schwerstpflegebedürftig, die rund um die Uhr betreut werden müssen mit einer Grundpflege von mind. vier Stunden und auch hier Unterstützung im Haushalt.

Festlegen tut dies der Medizinische Dienst der Krankenversicherung ( MDK ). Die wesentlichen Regeln dazu sind in den Begutachtungsrichlinien(BRi) festgehalten. Sie umfassen ca 200 Seiten Text und bilden die Grundlage für alle Entscheidungen zum Umfang des Pflegebedarfs, auch die richterlichen. Eines der wichtigsten Kriterien ist der zeitliche Aufwand, der eine Laienpflegekraft durchschnittlich für die Durchführung von Pflegeverrichtungen entsteht. Für einige Verrichtungen wurden Zeitkorridore ermittelt und in die Begutachtungskriterien aufgenommen, die gleiche Maßstäbe für alle gewährleisten sollen. Darauf komm ich später bei der ambulanten Pflege nochmal zurück

Ambulante Pflege:

Bei der ambulanten Pflege werden kurze regelmäßige Hausbesuche unternommen, in denen sich die Pflegehelfer um die Grundpflege und Behandlungspflege kümmern. Zur Grundpflege gehören in erster Linie die pflegerischen Maßnahmen zur Unterstützung der Aktivitäten des täglichen Lebens. Die Behandlungspflege ist im rechtlichen Sinne die an Pflegekräfte delegierten ärztlichen Behandlungsmaßnahmen (ATSSTRÜMPFE), aus pflegewissenschaftlicher Sicht die Mitwirkung bei ärztlicher Diagnostik und Therapie. Auswählen tut man die ambulante Pflege nach Pflegenoten. Die Pflegedienste haben eben Noten, an denen man erkennen kann wie gut sie beispielsweise sind. Diese wird gebildet aus 37 Einzelkriterien, die drei Qualitätsbereichen zugeordnet sind. Den Schwerpunkt bildet der Bereich „pflegerische Leistungen“. Jedes Kriterium wird mit Punkten auf einer Skala von 0 bis 10 bewertet. Pro Bereich wird aus diesen Punkten ein Mittelwert gebildet. Dieser ergibt eine bestimmte Note.
Positiv hierbei ist, dass die Senioren in den eigenen vier Wänden bleiben können und Krankenhaus- oder Heimaufenthalte verkürzt oder vermieden werden können. Je nach Pflegestufe bekommen sie außerdem Pflegegeld. Sie müssen aber 10% der Kosten der ambulanten Pflege selber tragen. Die ambulante Pflege ist bei einer leichten Pflegebedürftigkeit zu empfehlen. Negativ ist jedoch, dass die Pflegehelfer einen sehr knapp geschnittenen Zeitplan haben, dadurch machen Pflegehelfer manches nur grob oder gar nicht eben weil sie keine Zeit mehr haben und zum nächsten Patienten müssen. Zudem gehen und können sie nicht auf sie eingehen und nur das machen was auf dem Plan steht. Also beispielsweise Zähneputzen Zeitkorridor von 5 min.

Pflege im Heim:

Manche Menschen möchten ganz bewusst in ein Pflegeheim, weil sie der Familie nicht zur Last fallen wollen. Vorteile der
Pflegeheime sind das geschultes Personal, die Entlastung für Angehörige und dass die Senioren rund um die Uhr betreut werden. Außerdem ist niemand alleine und man kann neue Leute kennen lernen durch gemeinsame Freizeitaktivitäten und das gemeinsame Miteinander. Jedoch hat jeder seinen eigenen persönlichen Rückzugsort, der nach Belieben eingerichtet werden kann.
Jedoch ist das Personal oft überfordert und unterbezahlt und hat somit nicht ausreichend Zeit für jeden einzelnen. Die Senioren haben zudem meist Angst nur „abgeschoben“ zu werden und der Kontakt zu Angehörigen könnte darunter leiden. Außerdem verzichten sie größtenteils auf Selbstständigkeit. (ESSEN)
Auch hier gibt es Pflegenoten. Diese werden diesmal aus 59 Einzelkriterien gebildet, die vier Qualitätsbereichen zugeordnet sind. Den Schwerpunkt bildet dabei der Bereich "Pflege und medizinische Versorgung".

Mehrgenerationenhaus:

Die Bundesregierung hat das Projekt vor rund 5 Jahren gestartet. Ein Mehrgenerationenhaus ist ein Gebäude, in dem Bewohner unterschiedlichen Alters und sozialem Status miteinander wohnen können. Insgesamt gibt es 450 Mehrgenerationenhäuser in Deutschland. Das gemeinschaftliche miteinander Wohnen bildet den Kern, wodurch es wie bei einer Großfamilie ist. Man lernt voneinander und ist gemeinsam aktiv.
Mehrgenerationenhäuser bündeln das Erfahrungswissen, die Kompetenzen und die Interessen mehrerer Generationen unter einem Dach. Die Generationen helfen sich untereinander. Jüngere gehen beispielsweise für die Älteren einkaufen und die Älteren passen dafür als Gegenleistung ab und zu auf die Kinder auf. Man ist außerdem nur selten allein und die Kosten können aufgeteilt werden.
Es gibt mindestens zwei oder mehr separate Wohneinheiten. Die Senioren wohnen im Erdgeschoss und die andere Bewohner auf oberen Ebenen. Zudem gibt es Gemeinschaftszimmer, die nach vereinbarten Regeln genutzt werden.
Negativ ist jedoch, dass man eben durch den ständigen Kontakt eine eingeschränkte Privatsphäre hat und somit nur wenig Ruhe. Und zudem muss man natürlich seine Verpflichtungen den Andern Bewohnern gegenüber einhalten, egal ob man schlechte Laune hat oder nicht. Außerdem sollte man Gesprächs und auch Konfliktbereit sein.



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