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Todesstrafe in der BRD - Referat
Erörterung: Todesstrafe in der BRD
Die Todesstrafe in der BRD
Viel diskutiert und doch nie wirklich geklärt worden ist das Thema der Todesstrafe. Die Bundesrepublik Deutschland schaffte diese Art der Strafvollstreckung 1949 ab, nachdem viele Unschuldige unter Adolf Hitler hingerichtet worden waren. Mittlerweile haben 83 Staaten die Todesstrafe abgeschafft. Allerdings gibt es immer noch 78 Staaten, die Verbrecher in besonders schweren Fällen zum Tode verurteilen. Besonders bekannt sind hierbei die USA, die immer wieder die Medien mit Todesprozessen in Atem halten. Doch ist es wirklich verantwortbar, dass Gerichte über Leben und Tod entscheiden? Ist es vertretbar, dass Menschen, von denen niemand Fehlerfrei ist, entscheiden ob man einem anderen Menschen das leben nehmen soll? Darf man sich über die Gesetze der natur stellen und einen Menschen auf legalem Weg töten? All diese Fragen wurden schon sehr oft diskutiert und besonders zu beachten ist hierbei die ethische Vertretbarkeit eines Todesurteils. Um dieses Thema näher zu erörtern sind hier nun einige Pro- und Contraargumente aufgeführt.
In den meisten Ländern, die immer noch die Todesstrafe aussprechen wird durch die größere Abschreckung argumentiert. Es wird behauptet, dass die Kriminalität deutlich sinkt, da die deutlich schwerere Strafe Verbrecher abschreckt, da sie um ihr eigenes Wohl fürchten.
Die zweithärteste Strafe ist die lebenslange Haft. Bei dieser hat man in der Bundesrepublik Deutschland die Möglichkeit nach 15 Jahren auf Bewehrung wieder frei zu kommen, allerdings nur, wenn die besondere Schwere der Schuld nicht festgestellt wurde. Ist dies der Fall wird der Verurteilte wirklich bis an sein Lebensende im Gefängnis bleiben. Die besondere Schwere der Schuld wird immer festgestellt, wenn eine besondere Grausamkeit und ein Vorsatz des Täters vorliegen. Die Kosten um eine solche Strafe zu vollstrecken werden von der Allgemeinheit getragen. Allein um diese Kosten zu senken werden viele Leute hingerichtet. Wird ein Verbrecher also zur Sicherheit der Allgemeinheit und im Namen des Volkes ins Gefängnis gebracht, so muss auch das Volk für die Kosten aufkommen. Durch Hinrichtungen können diese kosten gesenkt werden.
In manchen Fällen versucht auch die Familie des Opfers selber etwas gegen den Täter zu unternehmen. Bei dieser sogenannten Lynchjustiz werden die Täter meistens getötet. Das passiert häufig, wenn die Familie durch ein gerichtliches Urteil nicht die Genugtuung erlangt hat, die sie sich wünschen. Auch dies könnte durch die Todesstrafe in manchen Fällen verhindert werden.
Aber ist es rechtens einen Menschen zu töten, der einen anderen Menschen getötet hat? Schon in der Bibel steht Gleiches solle mit Gleichem vergolten werden.
Zitat: Auge um Auge, Zahn um Zahn. (Altes Testament)
Und so ist die Ansicht vieler Leute, dass nur durch den Tod eines Mörders der Gerechtigkeit Genüge getan werden kann.
Eindeutig gegen die Todesstrafe spricht zum Beispiel, dass Familie zerstört werden könnten, indem man einen Menschen hinrichtet.
Außerdem muss es immer einen Menschen geben, der das Urteil vollstreckt. Das könnte beim ausführenden “Henker“ Schuldgefühle auslösen und er und seine Familie könnten geächtet werden, so wie es bereits im Mittelalter der Fall war. Es ist eine sehr große seelisch Belastung einen Menschen zu töten. Deshalb wird in den USA auch ein besonderes Zufallsprinzip verwendet. Es gibt immer eine Gruppe von Menschen, die gleichzeitig auf verschiedene Knöpfe drücken. Nur einer dieser Knöpfe löst allerdings den Tötungsprozess, in den USA meist durch die Todesspritze, aus. So können alle Beteiligten hinterher behaupten einen neutralen Knopf betätigt zu haben, der nichts mit dem Tod eines Menschen zu tun hat.
Sieht der Verbrecher jedoch seinen fehler ein und zeigt Reue, so würde ein Todesurteil vielleicht sogar die ersehnte Erlösung bringen. Würde er allerdings zu lebenslanger Haft verurteilt, so würde er sein Leben mit der Schuld verbringen müssen einem Menschen das leben genommen zu haben. Dies wäre vielleicht sogar eine größere Qual als der Tod.
Eine größere Abschreckung und eine niedrigere Kriminalitätsrate sind durch die Todesstrafe nicht gewährleistet. Es konnte niemals bewiesen werden, dass die Kriminalität in Staaten mit Todesstrafe abnimmt.
Nach der Festnahme eines Straftäter ist keine akute Notsituation mehr gegeben, sodass eine Hinrichtung dann keine Notwehr, sondern staatlich angeordneter Mord ist. So wäre es völlig ausreichend dafür zu sorgen, dass der Straftäter nie wieder auf freien Fuß kommt, denn solange er in Sicherheitsverwahrsam ist geht von ihm keine akute und aktive Gefahr aus.
Die Hinrichtung wird auch als Steuersparendes Mittel verteidigt, doch dauern Prozesse, die mit einer Todesstrafe geahndet werden könnten, meist mehrere Jahre oder gar Jahrzehnte. Bei diesen Prozessen werden weit mehr Steuergelder, für den Richter, den Verteidiger und andere Notwendigkeiten, ausgegeben als die lebenslange Unterbringung in einer Justizvollzugsanstalt kostet. Da es bei solchen Prozessen um Menschenleben geht wird besonders genau und akribisch gearbeitet und um so mehr Leute und Polizisten bemüht die Wahrheit herauszufinden. Auch das kostet Unmengen.
Immer wieder wird über sogenannte “Todesprozesse“ in den Medien berichtet. Durch diesen enormen öffentlichen Druck besteht jedoch das Risiko, dass Berufs- oder Laienrichter, so wie zum Beispiel die Schöffen, dazu neigen den Wünschen der Mehrheit zu entsprechen und so ein Fehlurteil gefällt werden könnte.
Die Begründung, dass Verbrecher durch die Todesstrafe abgeschreckt werden würden, hätte allerdings in den wenigsten Fällen einen Effekt, da das typische Täterprofil besagt, dass die wenigsten Täter die späteren Folgen ihres Handelns im Bezug auf sich selbst mit einkalkulieren.
Auch ist der Tod durch eine Hinrichtung sehr Qualvoll, da bis heute noch keine Methode zum Töten eines Menschen erfunden wurde, die Fehlerfrei ist.
Viele Menschen fordern die Wiedereinführung der Todesstrafe, weil sie hoffen durch sie eine größere Genugtuung zu erlangen und schneller den Frieden mit dem Geschehenen machen zu können, wenn der Täter tot ist. Ob dies allerdings wirklich so sein würde kann niemand vorhersehen.
Um einen Menschen zum Tode zu verurteilen müssen besondere Vorraussetzungen erfüllt werden. So müssen dem Täter zum Beispiel niedere Beweggründe nachgewiesen werden. Dieser Begriff allerdings ist sehr relativ und liegt immer im Auge des Betrachters. So hängt es also von der emotionalen Lage eines Richters ab ob der Täter aus niederen Beweggründen heraus gehandelt hat.
Es gibt allerdings zumeist noch eine längere Haftstrafe vor Vollstreckung eines Todesurteils, doch manchmal wird das Urteil schnellstmöglich vollstreckt. Das ist sehr schwer zu bewerten, da der Tod etwas endgültiges ist. Sollte ein Fehlurteil gefällt worden sein, so kann man nachträglich unmöglich eine Korrektur vornehmen. Und ein Mensch wäre um sonst und völlig unschuldig gestorben.
Auch können durch die Todesstrafe Arbeitsplätze verloren gehen. So würden zum Beispiel viele Gefängniswärter arbeitslos.
Die Gefahr ist einfach zu groß, dass Unschuldige zu Tode kämen.
Und zu guter letzt ist da noch die Frage, wie sehr die Hinrichtung eines anderen an einem selbst zehren würde. Es ist eine Gewissensfrage, ob man einen Mörder zum Tode verurteilen kann, ohne dabei selbst zum Mörder zu werden. Wäre man in einem solchen Fall nicht genauso Schuldig wie der Verurteilte? Würde man ihn nicht legal und auf Befehl des Staates ermorden? Man kann keinen Menschen zwingen eine solche Entscheidung zu fällen und sich somit über das Leben und den Tod hinauszusetzen und sich anzumaßen über eine solche Frage zu entscheiden.
Und ist es überhaupt möglich in einem nicht perfekten Staat einen Menschen zum Tode zu verurteilen? Staaten sind künstliche Gebilde, die nie gut genug funktionieren, um den Tod von Menschen verantworten zu können.
Abschließend ist zu sagen, dass die Todesstrafe in allen Staaten abgeschafft werden sollte, da kein Staatssystem perfekt funktioniert und es so niemals gewährleistet werden kann, dass keine Unschuldigen verurteilt werden. Außerdem wäre es anmaßend zu behaupten, man könne sich einfach über die Gesetze der Natur hinaussetzte und über Leben und Tod entscheiden. Man würde einen Menschen töten, der Menschen tötete und wäre dadurch um nichts besser als ein Mörder. Durch das streben nach Gerechtigkeit würde man selber zum Verbrecher werden müssen.
Dieses Referat wurde eingesandt vom User: MrBlack
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