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Unternehmenszusammenschlüsse - Referat



Inhaltsangabe

1 Einstieg
2 Formen der Unternehmenszusammenschlüsse
2.1 Zusammenschlussrichtung
2.2 Kooperation
2.2.1 Formen der Kooperation
2.2.2 Ziele der Kooperation
2.3 Konzentration
2.3.1 Formen der Konzentration
2.3.2 Ziele der Konzentration
2.4 Gründe und Ziele von Unternehmenszusammenschlüssen
2.5 Vor- und Nachteile von Unternehmenszusammenschlüssen

1 Einstieg

Der Wettbewerb ist ein notwendiges Element marktwirtschaftlicher Systeme, denn nur wo Wettbewerb herrscht, können Märkte und Preismechanismus optional funktionieren. Funktionen des Wettbewerbs sind zum Beispiel die optimale Versorgung des Marktes mit Sachgütern und Dienstleistungen, die Lenkung der Produktionsfaktoren, die Auslese von Betreiben und Produkten und die Förderung von Prozess- und Produktinnovation. Wettbewerb findet vordergründig im Preis und zunehmend auch in der Qualität der Produkte statt. Wettbewerb ist für die Unternehmen hart, anstrengend und gefährlich durch Verdrängungen. Daher wird auf verschiedene Weise versucht, den Wettbewerb einzuschränken bzw. zu entfliehen, zum Beispiel durch sogenannte Unternehmenszusammenschlüsse.

2 Formen der Unternehmenszusammenschlüsse

Unternehmenszusammenschlüsse bezeichnen eine enge Zusammenarbeit bzw. Vereinigung verschiedener Unternehmen deren vorrangiges Ziel die Erhöhung des Gewinns ist. Nachfolgende Ziele sind:
Gegenseitige Hilfe und Unterstützung sowie die Erweiterung der Macht und des Ansehens der Unternehmen, da die Marktposition gestärkt wird. Zum Beispiel kann sich eine Firma des verarbeitenden Gewerbes die Beschaffung von Rohstoffen erleichtern, wenn es eine Zusammenarbeit mit einem rohstofffördernden Unternehmen eingeht. Darüber hinaus können gleiche Unternehmensbereiche wie etwa der Vertrieb oder bestimmte Verwaltungsstellen zusammengelegt werden, was zu Kostensenkungen führt. Ein gemeinsames Auftreten am Markt eröffnet zudem Vorteile bei der Finanzierung, da erhöhte Sicherheiten geboten werden.

2.1 Zusammenschlussrichtungen

Horizontale Zusammenschlüsse

Ist ein Zusammenschluss von Unternehmen der gleichen Produktions- bzw. Handelsstufe.
Zum Beispiel: Stahlwerk I + Stahlwerk II
Ziel: Stärkung der eigenen Marktposition

Vertikale Zusammenschlüsse

Ist ein Zusammenschluss von Unternehmen aufeinanderfolgender oder nachgelagerter Produktions- bzw. Handelsstufen.
Zum Beispiel: Stahlwerk + Hüttenwerk + Stahlhandel + Schlosserei
Ziel: Sicherung von Beschaffung und Absatz

Anorganische Zusammenschlüsse

Ist ein Zusammenschluss von Unternehme verschiedener Produktionsstufen oder Branchen.
Zum Beispiel: Stahlwerk + Textilfabrik + Kaufhaus + Tankstelle
Ziel: Ausgleich des Branchenrisikos

2.2 Kooperation

Um den Konkurrenzdruck zu milder, arbeiten Unternehmen häufig mit anderen Unternehmen zusammen. Das heißt sie kooperieren, wobei sich die Zusammenarbeit in verschiedenen Gebieten vollziehen kann. Kooperation bezeichnet jegliche Zusammenarbeit zwischen Unternehmen ohne Kapitalbeteiligung. Außerdem ist eine freiwillige zwischenbetriebliche Zusammenarbeit zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit. Die Kooperation ist gekennzeichnet durch den Erhalt der rechtlichen Selbstständigkeit, aber die wirtschaftliche Selbstständigkeit bleibt nur teilweise erhalten.

2.2.1 Formen der Kooperation

Interessengemeinschaften

Sind Unternehmen, die rechtlich selbstständig bleiben. Sie schließen sich zu einem gemeinschaftlichen und wirtschaftlichen Zweck zusammen.
Diese Zwecke können zum Beispiel die Aus- und Weiterbildung, Forschung und Entwicklung, Werbung sowie die Öffentlichkeitsarbeit sein.

Konsortieren und Arbeitsgemeinschaften

Sind Unternehmen (Gelegenheitsgesellschaften des bürgerlichen Rechts), die rechtlich selbstständig bleiben. Sie schließen sich zur Durchführung eines Auftrages zusammen und lösen sich danach wieder auf.
Beispiele für einen Auftrag sind meist Durchführungen eines Bauvorhabens, wie der Bau einer Umgehungsstraße, Kraftwerksbau und Tunnelbau.

Aus den Formen der Kooperation ergeben sich folgende Ziele wie die Teilung des Risikos auf alle Partner, die Kapitalbasis wird vergrößert, und der Absatzmarkt erweitert.

Kartell

Ist eine Vereinbarung zwischen rechtlich, selbstständigen Unternehmen, die den Wettbewerb verhindern, einschränken oder verfälschen sollen. Kartelle sind grundsätzlich in Deutschland verboten, mittlerweile gibt es aber Ausnahmen. Kartelle sind erlaubt, wenn sie dem Wettbewerb dienlich sind. Diese müssen angemeldet bzw. vom Kartellamt bestätigt werden. Verboten sind alle Vereinbarungen zwischen Unternehmen, welche den Handel zwischen Mitgliederstaaten beeinträchtigen und den Wettbewerb innerhalb des gemeinsamen Marktes beeinträchtigen können. Demnach sind kartellierte Unternehmen durch Verträge (=Konventionen) miteinander verknüpft, wobei sie ihre rechtliche und wirtschaftliche Selbstständigkeit außerhalb der Vertragsabsprachen nicht aufgeben.

Kartellaufgaben können zahlreiche betriebliche Aufgabenbereiche betreffen:

Quotenkartell = Beschränkung der Absatzmenge der Kartellmitglieder
Gebietskartell = Aufteilung der Absatzgebiete
Rationalisierungs-kartell = Durchführung gemeinsamer Rationalisierungsmaßnahmen
Preiskartell = Festlegung eines Absatzpreises
Normen- und Typenkartell = Vereinbarung über Normen und Typen
Konditionenkartell = Festlegung von Liefer- und Zahlungsbedingungen
Mittelstandskartell = kleine bis mittlere Betriebe, Gründung einer Gesellschaft zur Durchführung von Generalunternehmen

Es gibt in fast jedem Gebiet Kartelle, jedoch sind hier nur einige aufgezeigt. Verbotene Kartelle sind zum Beispiel Preiskartelle, Gebietskartelle und Quotenkartelle. Anmeldepflichtige Kartelle sind Konditionskartelle, Rabattkartelle und Normen- und Typenkartelle. Genehmigungspflichtige Kartelle sind Beispielsweise Strukturkrisenkartelle und Rationalisierungskartelle.

Syndikat

Ein Syndikat ist eine Sonderform des Kartells und eine spezielle Art des Rationalisierungskartells. Es wickelt als Verkaufs- und Abrechnungsstelle den gesamten Absatz der beteiligten Unternehmen (Kartellmitglieder) ab, das heißt es entsteht eine gemeinsame Vertriebsgesellschaft, welche die Produkte der Syndikatsmitglieder verkauft.

Beispiele für ein Syndikat ist die Eisen-, Stahl-, und Kohleindustrie

Für ein Syndikat spricht, dass die Hersteller keine Absatztätigkeiten mehr ausführen müssen, und sich voll auf die Fertigung konzentrieren können.
Nachteile ergeben sich folgend aus den Vorteilen, die Hersteller können ihre eigene Absatzpolitik nicht mehr ausführen, Kapitalschwache Mitglieder werden vom Syndikat beherrsch, indem Preise, Produktionsmengen, Qualitäten und Konditionen vorgeschrieben werden.

Abgestimmtes Verhalten

Sind unformelle Absprachen bzw. ein stillschweigendes Übereinkommen (Parallel Verhalten) zwischen Unternehmen der Gleichen Branche zum Zweck der Wettbewerbsbeschränkung.
Beispiele dafür sind Tankstellen und Flughäfen.

2.2.2 Ziele der Kooperation

Einer der wichtigsten Gründe ist die Kostensenkung, zum Beispiel durch zwischenbetrieblichen Erfahrungsaustausch, gemeinsame Forschung und Entwicklung und gemeinsame Rationalisierungsmaßnahmen. Die Absatzsteigerung- und Sicherung kann durch Gemeinschaftswerbung oder gemeinsame Markenartikel und Gütezeichen erreicht werden.

2.3 Konzentration

Konzentrationen sind Zusammenschlüsse von Unternehmen, die rechtlich selbstständig sind, aber ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit aufgeben, indem sie sich einer einheitlichen Leitung unterstellen. Als einheitliche Leitung wird bereits unterstellt, wenn die Konzernleitung die Geschäftspolitik der Konzerngesellschaft und
sonstige grundsätzliche Fragen ihrer Geschäftsführung aufeinander abstimmen. Ein Weisungsrecht wird dabei nicht vorausgesetzt. Die einheitliche Form kann sich auch in der lockeren Form gemeinsamer Beratungen vollziehen. Oder ich aus einer personellen Verflechtung der Verwaltung ergeben. Außerdem ist ein Prozess zur Verringerung der Anzahl von Marktteilnehmern und damit verbundener Marktbeherrschung.

2.3.1 Formen der Konzentration

Kapitalbeteiligungen bzw. Kapitalverflechtungen

Kapitalverflechtungen entstehen, wenn sich ein Unternehmen in einem anderen kapitalmäßig verteilt. Die Unternehmen verlieren ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit ganz oder teilweise.

Man unterscheidet:
- Minderheitsbeteiligungen
- Schachtelbeteiligungen (über 25%)
- Mehrheitsbeteiligungen (über 50%)
- indirekte Beteiligungen (mittelbar)

Konzern

Ein Konzern ist ein herrschendes und ein anhängiges Unternehmen oder mehrere Unternehmen unter der einheitlichen Leitung des herrschenden Unternehmens zusammengefasst.
Die einzelnen Unternehmen sind Konzernunternehmen (Unterordnungskonzerne) oder rechtlich selbstständige und voneinander unabhängig. Sie sind unter einheitlicher Leitung zusammengefasst.
Die einzelnen Unternehmen sind Schwesterngesellschaften. Diese entstehen zum Beispiel beim gegenseitigen Austausch von Aktien der beteiligten Unternehmen. Beteiligen sich die Unternehmen gegenseitig am Kapital des anderen Unternehmens und es besteht keine gegenseitige Abhängigkeit zwischen den beteiligten Unternehmen, dann liegt ein sogenannter Gleichordnungskonzern vor. Das herrschende Unternehmen kann eine Holdinggesellschaft sein. Hier werden Aktien der Konzernunternehmen auf eine übergeordnete Gesellschaft übertragen, die lediglich Aufgaben der Verwaltung und Finanzierung übernimmt.

Das heißt die Holdinggesellschaft (auch Dachgesellschaft) ist Inhaberin aller Aktien und Anteile der beteiligten Konzernunternehmen. Auch diese Unternehmen verlieren ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit ganz oder teilweise. Sie bleiben jedoch rechtlich selbstständig und eigenverantwortlich für das operative Geschäft.

Symbolik einer Holdinggesellschaft mit Schwesterngesellschaften z.B. Douglas Holding AG

Es gibt drei weitere Konzernverträge die lauten:
- Beherrschungsvertrag: Unternehmen unterstellt sich der Leitung eines anderen
- Gewinnabführungsvertrag: Unternehmen verpflichtet ich, seine Gewinne an ein anderes abzuführen
- Betriebspachtvertrag: Unternehmen verpachtet seinen Betrieb an ein anderes. Diese Verträge können auch gleichzeitig abgeschlossen werden. Das Konzernunternehmen muss eine zusammenfassende Bilanz aller beteiligten Unternehmen veröffentlichen.

Fusion

Unternehmen werden als Ganzes in ein anderes integriert oder die Unternehmen bilden ein neues Unternehmen, mit dem Ziel monopolistischer Marktbeherrschung. Durch Fusion, also Verschmelzung, entsteht eine einzige Unternehmung entweder durch Aufnahme andere Unternehmen oder durch Gründung einer neuen Gesellschaft. Fusion durch Aufnahme liegt vor, wenn das Vermögen des übertragenden Unternehmens auf die übernehmende Gesellschaft übertragen wird. Diese muss ihr Kapital erhöhen, um den Aktionären der übertragenden Gesellschaft Aktien anbieten zu können. Praktisch bedeutet das, dass ein schwächeres Unternehmen durch ein stärkeres Unternehmen gekauft wird. Die Firma, also der Name des übertragenden Unternehmens wird gelöscht.

Eine Fusion durch Neubildung liegt vor, wenn eine neue Gesellschaft gegründet wird, auf die das Vermögen gegen Gewährung von Aktien der sich vereinigenden Unternehmen übertragen werden. Die Firmen aller übertragenden Unternehmen erlöschen.

Trust

Schließen sich mehrere Unternehmen zu einem Unternehmen mit einheitlicher Leitung zusammen, dann entsteht ein Trust. Mindestens eins der beteiligten Unternehmen gibt seine rechtliche und wirtschaftliche Selbstständigkeit auf.

Joint Venture

Hier kooperieren mehrere Unternehmen miteinander, indem sie ein eigenes Unternehmen gründen, an dem alle beteiligt sind. Beim Joint Venture stellt zum Beispiel Unternehmen A das Know-how, Unternehmen B die finanziellen Mittel und Unternehmen C den Standort und das Personal zur Verfügung. Joint Venture wird auch oft bei gemeinsamer Forschung und beim gemeinsamen Einkauf angewandt.

2.3.2 Ziele der Konzentration

Durch die Zusammenschließung zweier Unternehmen kann die Produktion großer Stückzahlen ermöglicht werden, die zu Kosteneinsparungen im Bereich der Stückkosten führt.

Durch einen Zusammenschluss zweier Unternehmen kommt es zu einem wirtschaftlichen Wachstum, sodass die eigene Position verteidigt und gewahrt wird.
Das ermöglicht neue Produktionsverfahren und Innovationen, die Kreditwürdigkeit steigt und hinzu kommt noch ein einsetzender Lerneffekt durch andere Unternehmen.

2.4 Gründe und Ziele von Unternehmenszusammenschlüssen

Die Gründe für Unternehmenszusammenschlüsse lassen sich in drei große Positionen aufteilen.

Betriebswirtschaftliche Gründe
- Steigerung des Gewinns
- Verminderung der Kosten
- Verminderung des Risikos
- Steigerung der Rentabilität
- Erhöhung des Umsatzes
- Einsparung von Steuern
- bessere Produktionsbedingungen

Marktwirtschaftliche Gründe
- Bessere Marktversorgung mit Gütern, Absicherung der Beschaffungs- und Absatzmärkte
- Streben nach größerer Bekanntheit in der Öffentlichkeit
- Streben nach Marktwachstum
- Stärkung der Kapitalkraft
- Verdrängung des Wettbewerbs

Allgemeine Gründe
- Druck des Wettbewerbs standhalten
- Wahrung der Interessen ist in der Gemeinschaft besser möglich

Die Ziele für Unternehmenszusammenschlüsse lassen sich aus diesen Gründen herleiten
- Die Marktposition soll verbessert werden
- Erringung wirtschaftlicher Macht durch Ausschalten der Konkurrenz und des Wettbewerbs
- Ausbau der Machtstellung auf der Beschaffungsseite und/oder auf der Absatzseite
- Vergrößerung der Kapitalbasis
- Verbesserung der Produktionsverhältnisse wie Normung, Nutzung von Patenten, Entwicklung neuer Verfahren wird angestrebt und das Risiko verteilt
- Ausnutzung steuerlicher Vorteile
- Kostensenkung in den betrieblichen Teilbereichen

2.5 Vor- und Nachteile von Unternehmenszusammenschlüssen

In einer Untersuchung kam man zu dem Ergebnis, dass Übernahmen tendenziell positive Effekte zeigen, weil Aktionäre des übernommenen Unternehmens profitieren, wahrend die Aktionäre des übernehmenden Unternehmens zumindest im Mittel nichts verlieren.

Vorteile

Nutzung und Förderung des technischen Fortschritts

Automation, Fließbandherstellung und ein hoher Kapitaleinsatz ermöglichen eine größere Arbeitsleistung und die Produktion großer Gütermengen zu niedrigen Preisen. Für die Forschung und Entwicklung neuer Produkte und Methoden können größere Kapitalbeträge eingesetzt werden.

Bessere Finanzierung

Zusammengeschlossene Unternehmen können den finanzierenden Banken größere Sicherheiten für langfristige Kredite bieten.

Einsatz spezialisierter Fachkräfte

Für alle Bereiche des Unternehmens können hochspezialisierte Fachkräfte gewonnen und eingesetzt werden.

Bessere Verkaufsmöglichkeiten

Mit dem wachsenden Bekanntheitsgrad des Unternehmens lassen sich seine Produkte besser verkaufen. Vertriebsorganisation, Kundendienst, Werbung und Marktforschung können große Gebiete umfassen, so kann jeder gegenwärtige und mögliche Kunde erreicht werden. Eine kostengünstigere Produktion kann zu niedrigen Preisen führen.

Nachteile

Marktbeherrschung

Die Konzentration kann zu marktherrschenden Unternehmen führen (Missbrauch der wirtschaftlichen Macht  Beeinflussung der Wirtschaftspolitik eines Landes)

Wenn der Wettbewerb praktisch ausgeschaltet ist, kommt es zu monopolistischer Stellung, damit können berechtigt hohe Preise für die Produkte verlangt werden, zum Nachteil des Verbrauchers. Das Bundeskartellamt überwacht daher die Wirtschaft, entsprechend dem Kartellgesetz und übt eine Fusionskontrolle aus, um übermäßige Konzentration zu verhindern.

Gruppeninteressen

Wirtschaftliche Machtgebilde können auf politische Entscheidung einwirken und so ihre Interessen durchsetzen.



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