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Vergleich Solon und Kleisthenes - Referat
Thema der Unterrichtsreihe: Die Menschen- und Bürgerrechte – eine universelle Norm für alle?
Thema der Unterrichtseinheit: Politische Mitbestimmung in der griechischen Antike
Solon, Archon mit besonderen Vollmachten 594/93 vuZ
Kleisthenes seit 508 vuZ
Beseitigung der Schuldknechtschaft und der politischen Rechtlosigkeit
ersetzt die Herrschaft des Adels durch die Herrschaft der Besitzenden
Ausgleich der Spannungen durch politische Gleichstellung aller Bürger (weitgehend gleiche Rechte)
ausgenommen: Frauen, Fremde (Metöken), Sklaven
Areopag
blieb reine Adelsversammlung, kontrollierte und beeinflusste die Archonten, übte Aufsicht über Verfassung und Staatsangelegen-heiten aus
blieb weiter bestehen als reine Adelsversammlung mit Kontrollfunktionen über Archonten und Aufsicht über die Verfassung und über Staatsangelegenheiten
Archonten
eine Archontenstelle konnten nur Adelige erlangen, Amtszeit 1 Jahr, erarbeiteten Beschlussvorlagen für die Volksversammlung
Beibehaltung, blieb weiterhin nur Angehörigen der obersten Vermögensklasse offen
Rat der ...
400, nach den vier Stämmen zusammengesetzt, pro Stamm 100 Abgeordnete aus den oberen drei Besitzklassen, 1 Jahr Amtszeit, beriet Beschlussvorlagen, fasste Vorbeschlüsse, die dann an die Volksversammlung weitergeleitet wurden
500: In einem jeden Bürger offenstehenden kombinierten Wahl- u. Losverfahren wurden je Phyle jährlich 50 Ratsmitglieder bestimmt; der Rat bereitete Gesetze vor und wurde gerichtlich tätig; die Amtszeit dauerte 1 Jahr;
50 Ratsmitglieder einer Phyle übten jeweils für ein Zehntel des Jahres als geschäftsführender Ausschuss einen wesentlichen
Teil der Regierungsgewalt aus
Gerichte/Rechtsprechung
Gerichtshöfe: Bürger aller Klassen waren zugelassen
Appellationsgericht: letzte entscheidende Instanz gegenüber Amtshandlungen der Archonten
Gerichtshöfe: Beibehaltung
Ostrakismos (Scherbengericht): befristete Verbannung von Bürgern ohne Vermögens- und Ansehensverlust, um gefährlichen Machtzuwachs einzelner zu stoppen
Volksversammlung
alle männlichen Bürger ab dem 21. Lebensjahr, fasste Beschlüsse nach Beschlussvorlagen
nun konnte jeder Bürger über die Volksversammlung auf die Politik Einfluss nehmen; in allen Dingen lag die letzte Entscheidung bei der Volksversammlung
Stimm- u. Wahlrecht
Einteilung der Bürger in vier Vermögensklassen und eine diesen entsprechend gestaffelte Teilhabe an der Regierung (500, 300, 200, weniger Scheffel Ernteertrag)
Einteilung der Bürger in zehn neue Phylen (bestehend aus Drittellandschaften: Küste, Stadt, Binnenland)
Dieses Referat wurde eingesandt vom User: Meliss61
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