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Wahlplakatinterpretation - „Bis in die dritte Generation müsst ihr fronen!“ - Referat



Plakat zum Volksbegehren gegen den Young-Plan
Entwurf: Herbert Rothgängel
Druck: Gutenberg-Druckerei G.m.b.H.
Reichsausschuß für das Deutsche Volksbegehren
Berlin, Oktober 1929
Lithographie, 72 x 48 cm

- Für Deutschland auferlegte Reparationen sollten als Begleichung der Kriegsschäden in den alliierten Ländern dienen
- Moralische Anklage verbitte und radikalisierte einen Großteil der Deutschen politisch
- Zuvor wurde im Artikel 231 des Versailler Vertrags die Alleinschuld am Beginn und den Schäden des Kriegs Deutschland zu gesprochen, um den siegreichen Staaten die juristische Begründung für Reparationszahlungen zu liefern
- Die im Dawes-Plan festgelegten Verpflichtungen erwiesen sich als eine für das Deutsche Reich nicht tragbare Belastung
- Nach einer Reihe von Konferenzen hatte man sich auf Reparationen in Höhe von 132 Milliarden Mark geeinigt
- Der Zahlungsplan war mit einer 6 Tages Frist beschränktem Londoner Ultimatum verbunden, wobei bei nicht Annahme die sofortige Besetzung des Ruhrgebiets angedroht wurde
- Regierung unter Joseph Wirth sah sich zur Annahme gezwungen
- Sämtliche folgende Regierungen, wie auch die von Wirth bemühten sich um eine Verringerung der Reparationslast, was von nationalistischen Kreisen kaum erkannt wurde
- Mit der Annahme des Ultimatums begann eine Phase von der von ihnen erbittert bekämpften „Erfüllungspolitik“
- Den Nationalsozialisten lag es daran, die unzumutbaren Forderungen als nicht realisierbar bloßzustellen
- Die „alliierten Erfüllungsgehilfen“ wurden für sie zu Symbolen der verhassten Demokratie und zu Todeskandidaten
- Ihr Hass entlud sich in Mordkampagnen, wie den Morden an Matthias Erzberger und Walther Rathenau
- Reparationslasten wirkten sich nicht nur schlecht auf das innenpolitische Klima aus, sie waren eine große Hürde in der Versöhnung und friedliche Verständigung mit dem Erbfeind Frankreich
- Frankreich war immer die treibende Kraft hoher Schadensersatzansprüche gewesen
- Damit sollte die dauerhafte Schädigung Deutschlands, seiner Großmachstellung, sowie den Wirtschafts- und Sicherheitsinteressen erreicht werden
- Ziel des französischen Ministerpräsidenten Raymond Poincaré war die vollständige Kontrolle des rheinisch-westfälischen Industriereviers
- Unter dem Vorwand unvollständiger Reparationen und des vorsätzlichen Bruchs der Londoner Zahlungsbestimmungen, ordnete er ihm Januar 1923 die Ruhrbesetzung an
- Die deutsche Reichsregierung reagierte mit der Politik des passiven Widerstands
- Dies führte zu der galoppierenden Inflation und musste Ende September 1923 von Reichskanzler Gustav Stresemann abgebrochen werden
- Neubestimmung führte im Oktober 1923 zur Rückkehr einer stabilen Währung (Währungsreform)
- Im Juni 1929 legt sich ein Sachverständigenausschuss unter der Leitung von Owen Young einen neuen Zahlungsplan für Reparationen vor
- Kam dem deutschen Wunsch nach Senkung der Schuldenlast entgegen
- Reparationssumme wurde nun auf 112 Milliarden Reichsmark mit einer Laufzeit bis 1988 festgelegt (durchschnittliche Jahresrate beträgt somit 2 Milliarden Reichsmark)
- Reichsbahn und Reichsbank stehen nicht mehr unter ausländischer Kontrolle
- Aufhebung der Einschränkung der deutschen Souveränität
- Die im Young-Plan festgeschriebenen Zahlungsverpflichtungen wurden erweitert, indem die Alliierten Deutschland zusicherten, das gesamte
besetzte Rheinland bis zum 30. Juni 1930 (5 Jahre früher als im Versailler Vertrag niedergeschrieben, zu räumen)
- Young-Plan stößt dennoch auf Widerstand innerhalb Deutschlands
- Gründung: „Reichsausschuß für das Deutsche Volksbegehren gegen den Young Plan“ (geleitet durch Vorsitzender der DNVP – Alfred Hugenburg, NSDAP – Adolf Hitler und der Stahlhelm – Heinrich Claß)
- Nach Artikel 73 der Weimarer Verfassung hatte die Bevölkerung die Möglichkeit durch Volksentscheide direkten Einfluss auf die Legislative zu nehmen
- Empörung über die lange Laufzeit der Reparationsverpflichtungen führt im Dezember 1929 zu einem Volksentscheid gegen den Young-Plan
- Am 22. Dezember werden von den Initiatoren Entwürfe des „Freiheitsgesetzes“ vorgelegt, welche nicht nur die Reparationen, aber auch sämtliche Verpflichtungen des Versailler Vertrages redigieren und die Unterzeichner des Young-Plans wegen Landesverrat zu Zuchthausstrafen verurteilen sollte
- Der „Reichsausschuß für das Deutsche Volksbegehren“ wandte sich mit unterschiedlichen Plakaten und Flugblättern an die deutsche Bevölkerung um Stimmung gegen den Young-Plan zu machen (Propagandaaufwand)
- Scheitern des Volksentscheids – klare Abfuhr, da von notwendigen 50% nur 13,8% aller Wahlberechtigten für den Gesetzesentwurf gegen den Young-Plan gestimmt haben
- Annahme im Reichtag am 12. März 1930
- Trotzdem keine lange Laufzeit, wird als Folge der Wirtschaftskrise 1932 auf der Konferenz in Lausanne aufgehoben
- Rechtsgerichtete Initiatoren des Volksbegehrens sahen in der „Lüge von der deutschen Kriegsschuld“ den eigentlichen Grund für die „Tributzahlungen“
- Forderungen vom Ende der „Knechtschaft“ und „sklavischer Unterwerfung“
- Auf der Konferenz in Lausanne im Juli 1932 wird vom Deutschen Reich ein Ende der Reparationszahlungen erreicht
- Beherrschendes Thema der Innen- und Außenpolitik der Weimarer Republik findet ein aus deutscher Sicht zufriedenstellenden Abschluss
- Wiedergutmachung der moralischen Anklage der alleinigen Kriegsschuld Deutschlands mit den bis dahin (von 1919 bis 1932) gezahlten 25 Milliarden Goldmark, sowie materiellen Sachlieferungen an die Alliierten



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