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Was ist das Patent? - Referat
Das Patent
Durch ein Patent können Erfindungen im Bereich der Technik geschützt werden. man unterscheidet zwischen “Erzeugnissen” und “Verfahren”.
Der Patentschutz wird gewährt wenn, die Erfindung neu ist; es auf erfinderischen Tätigkeiten beruht und gewerblich anwendbar sind. (§1 Abs.1 PatG).
Eine Ausnahme besteht beim Patentschutz für Medikamente, sollte das Patent eine Diagnose erschweren. Dann wäre das Medikament nicht patentierbar. Jedoch sind Geräte, die zur Ausführung eines medizinischen Verfahrens benötigt werden, patentierbar.
Wird das Patent von dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) genehmigt, hat der Inhaber das Bestimmungsrecht über die Art und Weise der Verwendung des Produktes. Der Inhaber hat die Möglichkeit Lizenzen zu vergeben. Eine Lizenz ist ein Benutzungsrecht für eine Dritte Person, welches vom Patentinhaber übertragen wurde. Für die Nutzung bezahlt der Lizenznehmer dem Patentinhaber (Lizenzgeber) eine Vergütung.
Um ein Patent anmelden zu können, müssen zuerst die Dokument für die Anmeldung und die Anmeldungskosten in der variablen Höhe von 40 bis 60 Euro bei der DPMA eingegangen sein. Danach beginnt das Prüfverfahren, welches feststellt ob die Kriterien für eine erfolgreiche Patentanmeldung erfüllt wurden. Dieses Verfahren kostet 350 Euro. Nach einem Geheimhaltungs-zeitraum von 1,5 Jahren wird das Patent veröffentlicht. Ist das Patent sehr komplex, wird Laien empfohlen sich einen Anwalt zu holen.
Ein fester Preis für die Patentanmeldung kann nicht gegeben werden, da die Anwaltskosten variieren. Je länger das Erteilungsverfahren dauert, häufen sich auch diese Kosten. Soll die Erfindung außerhalb Deutschlands patentiert werden steigen auch die Kosten des “geografischen Schutzbereiches”. Ab dem 3. Patentjahr folgen Aufrechterhaltungsgebühren für das Patent vom DPMA, diese Kosten steigen jährlich. Im 3. Jahr betragen die Kosten 70 Euro im 20. Jahr 1.940 Euro. Diese Zahlung ist unaufgefordert zu zahlen, wird es nicht fristgemäß bezahlt, entfällt das Patent.
Ein Patent kann auch in Europa geschützt werden. Beim Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) entsteht ein “Bündelpatent”. Dieses wird in verschiedene nationale Bereiche aufgeteilt. Somit ein Patent alle nationale Rechte in allen Vertragsstaaten der EPÜ.
Wird ein Patent nicht mehr genutzt kann man es Lizenzieren oder Verkaufen. Bei einem Verkauf sollte man den Wert des Produktes kennen, um es zu einem guten Preis verkaufen zu können. Auch sollte man die Schutzdauer kennen, da viele große Unternehmen nur an Patenten mit langer Dauer interessiert.
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