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Wirtschaftsbündnisse - Referat
Sehr geehrte Frau Professor, liebe MitschülerInnen. Wir möchten euch heute einige Wirtschaftsbündnisse, wie EFTA, EWR, Europarat, NATO, WEU und OSZE etwas näher bringen. Beginnen werden wir mit der EFTA. Wisst ihr die deutsche bzw. englische Bezeichnung der „EFTA“?
1. EFTA – European Free Trade Association
Die Europäische Freihandelszone ist ein Wirtschaftsbündnis, das 1960 von Schweden, Norwegen, Island, der Schweiz, Liechtenstein, Finnland und Österreich aus verschiedenen wirtschaftlichen oder politischen Gründen gegründet wurde (Österreich – Neutralität)
Die Ziele der EFTA sind der gänzliche Abbau der Zollschranken und sonstige Beschränkungen des Handels zwischen den Mitgliedern, Förderung des Welthandels, Gewährleistung gerechter Wettbewerbsbedingungen, Verbesserung der Produktivität und die Erhaltung der finanziellen Stabilität.
Die Souveränität der Mitgliedsstaaten wird nicht beeinträchtig. Das gemeinsame Organ ist der Rat, in dem jedes Mitgliedsland mit einer Stimme vertreten ist. Bei allen Beschlüssen ist eine Einstimmigkeit erforderlich.
Seit 2004 gehören der EFTA noch die Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island an, weil die meisten EFTA-Länder der EU beigetreten und aus der EFTA ausgetreten sind.
Kommen wir nun zum EWR.
2. EWR – Europäischer Wirtschaftsraum
Der Europäische Wirtschaftsraum begann indirekt 1973 mit der Zusammenarbeit zwischen EWG (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft), EGKS (Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl) und den EFTA-Staaten. Richtig gegründet wurde er aber erst 1992.
In Kraft getreten ist er jedoch erst zu Beginn 1994 in den 12 EWG-Staaten (ds …) sowie in Österreich, Schweden, Norwegen, Finnland und Island.
Heute besteht der EWR aus nunmehr 15 EU-Staaten sowie Norwegen, Island und Liechtenstein.
Das EWR-Abkommen sieht eine enge Zusammenarbeit in Forschung, im Umweltschutz, in der Sozialpolitik im Konsumentenschutz sowie in Bildung und Fremdenverkehr vor. Nicht vom EWR-Abkommen betroffen sind die Landwirtschaft sowie die Lebens- und Genussmittelindustrie. Bereits aufgrund des EWR-Abkommens wurden in Österreich zahlreiche Rechtsvorschriften zur Anpassung an das EG-Recht (Europäisches Gemeinschaftsrecht) geändert.
3. Der Europarat
Der Europarat stellt eine engere Verbindung zwischen seinen Mitgliedern zum Schutz und zur Förderung der idealen Grundsätze her und fördert ihren wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt.
Alle Mitglieder des Europarates sind demokratische Rechtsstaaten und Unterzeichner der Europäischen Menschenrechtskonvention.
1949 wurde er mit zehn Mitgliedsstaaten gegründet.
Was glaubt ihr, war Österreich bei der Gründung des Europarates dabei oder nicht? Österreich war bei der Gründung nicht dabei. Wisst ihr vielleicht, wann Österreich ungefähr zum Europarat beigetreten ist? Österreich trat 1956 bei.
Derzeit gehören dem Europarat 45 Staaten (inkl. EU-Staaten) als Mitglieder an.
Der Europarat wird oft mit dem Europäischen Rat verwechselt. Wie wir beim letzten Referat gehört haben ist der Europäische Rat eine richtungsweisende Institution. Er ist quasi der Wegweiser der EU. Der Europarat jedoch hat nichts mit der EU zu tun, sondern ist das größte politische Forum Europas. Er umfasst alle Gebiete mit Ausnahme der Verteidigung.
Folgende Ziele sollen mit Hilfe der Organe des Europarates erreicht werden:
a) Schutz der Menschenrechte
b) Förderung des Bewusstseins für eine gemeinsame kulturelle Identität der Europäer
c) Suche nach Lösungen für die großen gesellschaftspolitischen Probleme, Was glaubt ihr, welche gesellschaftspolitischen Probleme könnten das sein? zB Minderheiten, Fremdenhass, Intoleranz, Umweltschutz, AIDS, Drogen, …
d) enge politische Partnerschaft mit den postkommunitischen Demokratien Europas
Im Europarat werden Empfehlungen (Entschließungen), Konventionen und Abkommen beschlossen, welche dann in den einzelnen Ländern Gesetzeskraft erlangen. Eine der wichtigsten Konventionen ist die zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) von 1950. Zur Durchsetzung dieser Konvention ist ein internationales Rechtsschutzsystem errichtet worden. Dessen Organe sind: die Europäischen Menschenrechtskommission, welche die Zulässigkeit von Beschwerden prüft und eine gütliche Einigung zu erzielen versucht. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Dieser entscheidet endgültig über einen Fall und ist von der Regierung unabhängig. Und das Ministerkomitee des Europarates, welches unter anderem die Aufgabe hat, die Durchführung der Entscheidungen des Gerichtshofes zu überwachen.
Der nächste Punkt in unserem Referat ist die NATO.
4. NATO – North Atlantic Treaty Organization
Die Nordatlantische Verteidigungsgemeinschaft (oder auf Englisch „North Atlantic Treaty Organization“) hat ihren Sitz in Brüssel. Sie ist eine zwischenstaatliche Organisation, in der die Mitgliedsländer ihre Souveränität behalten. Ihr Hauptziel ist die Stärkung der Sicherheit durch Zusammenarbeit auf politischem, wirtschaftlichem und militärischem Gebiet.
Gegründet wurde sie 1949 in Washington von den USA, Kanada und zehn europäischen Staaten. Was glaubt ihr, wie viele Mitgliedsstaaten die NATO heute hat? Es sind 26 Staaten. Wisst ihr einige davon? (zB Belgien, Frankreich, Dänemark, Großbirtannien, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Portugal, Türkei, Griechenland, Deutschland, Spanien, Polen, Ungarn, Tschechien, Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Rumänien, Slowakei und Slowenien.)
1997 bekräftigte das Bündnis, dass es für weitere Mitglieder offen bleibt, um dadurch am Aufbau der europäischen Sicherheitspolitik weiterhin mitzuwirken.
Ziel der NATO war, zum Zeitpunkt der Gründung und auch Jahrzehnte danach, der Schutz vor der Übermacht der Sowjetunion zu finden. Heute jedoch soll das Bündnis eine Versicherung gegen ein mögliches Konfliktrisiko bilden. Diese neue Friedenssicherungspolitik setzt verstärkt auf Dialog und Kooperation. Nach Artikel 5 des NATO-Vertrages jedoch bedeutet ein bewaffneter Angriff auf ein Mitgliedsland einen Angriff gegen alle Mitgliedsländer. Es folgt aber keine automatische militärische Beistandsverpflichtung, sondern den Regierungen bleibt es selbst überlassen, mit den Partnern Maßnahmen zu treffen, die sie für notwendig halten.
Besondere Bedeutung bekam die NATO im Zusammenhang mit den Ereignissen im Bürgerkrieg im ehemaligen Jugoslawien 1994. Hier kam es zum ersten Kampfeinsatz. Der bisher größte militärische Einsatz fand 1999 in den Auseinandersetzungen um den Kosovo statt.
Ist eigentlich Österreich bei der NATO dabei?
Österreich ist nicht dabei. Wegen der unterschiedlichen Meinungen aller im Parlament vertretenen Parteien zur Neutralität Österreichs und zur Teilnahme an militärischen Bündnissen konnte die Frage, ob Österreich zur NATO beitreten soll oder nicht, bisher nicht entschieden werden. 1994 unterzeichnete Österreich jedoch den Rahmenvertrag des Kooperationsprogramms „Partnerschaft für den Frieden“. Dadurch akzeptiert Österreich, gemeinsam mit der NATO folgende Ziele anzustreben: Transparenz in der Verteidigungsplanung, Sicherung der demokratischen Kontrolle der Streitkräfte und einen von der jeweiligen Verfassung abhängigen Beitrag zu friedenserhaltenden „Operationen“ zu leisten und für solche Einsätze „kooperative militärische Beziehungen mit der NATO zu entwickeln“.
5. WEU – Die Westeuropäische Union
Die Westeuropäische Union ist ein Verteidigungsbündnis mit Beistandspflicht. Entstanden ist die WEU 1954. Der WEU gehören zehn EU-Staaten an, fünf (Dänemark, Finnland, Irland, Österreich, Schweden) haben Beobachterstatus. Die übrigen NATO-Staaten in Europa (Norwegen, Island, Türkei) sind verbündete (=assoziierte) Mitglieder.
In einer Erklärung der WEU-Staaten von 1991 heißt es, dass die WEU als Verteidigungskomponente der EU und als Mittel zur Stärkung des Europäischen Pfeilers der NATO entwickelt wird und dass sie zu diesem Zweck eine gemeinsame europäische Verteidigungspolitik formulieren wird.
Ziel ist es, die WEU stufenweise zur Verteidigungskomponente der EU auszubauen.
6. OSZE – Die Organisation für Sicherheit u. Zusammenarbeit in Europa
Die OSZE wurde 1994 als Nachfolgeorganisation der KSZE (Schlussakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, Helsinki 1975). Diese Konferenz, bestehend seit 1975, wurde auf Initiative der damaligen UdSSR einberufen. Sie behandelte neben Sicherheitsfragen in Europa auch die Beachtung der Menschen- und Bürgerrechte in den einzelnen Staaten. Beim fünften Folgetreffen dieser Konferenz in Budapest 1994 erfolgte die Umbenennung in Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE). 2002 hat die OSZE 55 Mitglieder.
Ziele der OSZE sind: die Einhaltung der Menschenrechte, die Demokratisierung aller europäischen Staaten und die Errichtung einer europäischen Friedensordnung und Abrüstung.
Zur Durchsetzung dieser Ziele hat die OSZE zum Beispiel in Bosnien-Herzegowina, Albanien und im Kosovo Friedensmissionen durchgef
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