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das Konkordat von Worms - Referat



Das Konkordat von Worms 1122

Vorgeschichte:
Das Verhältnis zwischen weltlicher und geistlicher Macht war im Mittelalter immer wieder umstritten.
Die Kirche war anfangs noch schwach und war auf die Unterstützung der weltlichen Machthaber angewiesen. Doch im Laufe des 11.Jahrhunderts wuchs die Macht der Kirche, die sich nun unabhängig machen wollte. Es brach das Zeitalter der Kirchenreformen an und die Kirche trat vor den weltlichen Königen und Kaisern selbstbewusster denn je auf. Ursache des Reformverlangens waren die kirchlichen Missstände.

Investiturstreit:
Eine Investitur ist die Einsetzung eines Bischofs oder eines Abtes in sein geistliches Amt. Laut dem kirchlichem Recht wurde der Bischof durch Klerus und Volk gewählt. Weil aber der König bzw. der Kaiser an der Investitur beteiligt war bestimmte er oftmals den Bischof nach seinem weltlichen Herrschaftsrecht. Galt der Herrscher nicht als Priester, sondern als Laie so verletzte er die „Freiheit der Kirche“.
Als dann König Heinrich IV. (1056-1106) in Mailand, Fermo und Spoleto Bischöfe einsetzte war, im Gegensatz zu seinen Vorgängern, Papst Gregor VII. (1073-1085) nicht mehr bereit das Vorgehen des weltlichen Herrschers zu akzeptieren. So forderte der Papst die Rücknahme dieser Entscheidung, welches der König empört zurückwies. Daraufhin begann der Investiturstreit. Der König forderte im Jahre 1076 den Rücktritt des Papstes, welches dieser mit dem Verbot des Regierens, der Entbindung aller dem König geleisteten Eide und dem Kirchenbann bestrafte. Da nun die Herrschaft des Königs, durch den Kirchenbann und den somit entstandenen Druck der oppositionellen Fürsten, die den König neu wählen wollten, in Frage stand leistete Heinrich IV. Buße indem er im Winter mit seiner Familie über die Alpen nach Oberitalien zog und drei Tage (25.-27.Januar 1077) im Bürgergewand vor der Burg Canossa in der sich der Papst aufhielt, weil er gedacht hat der König komme mit seiner Streitmacht, barfuß in der Kälte verharrte bis Papst Gregor ihm verzieh. Seit jeher bezeichnet man einen schweren und für jemanden vielleicht entwürdigenden Gang auch als „Canossagang“.
Der Konflikt zwischen König und Papst war somit vorläufig beendet.
Heinrich hatte zwar seine Herrschaft wieder, doch wurde seine Würde durch die Demütigung des Papstes geschändet. Zudem war der Plan des Papstes, der mit den Fürsten den König absetzen wollte gescheitert.

Das Konkordat von Worms 1122:
Auf den Canossagang folgten bürgerkriegsähnliche Zustände im Reich und der Plan der Fürsten den König abzusetzen wurde immer noch festgehalten, indem man einen Gegenkönig nämlich Rudolf von Rheinfelden (1077-1080) wählte. Heinrich IV. hatte somit den Papst, die Fürsten und den Gegenkönig gegen ihn.
Doch was die Investitur anging so fand man mit dem Sohne Heinrichs, nämlich Heinrich V. und dem Papst Calixt II. eine dauerhafte Lösung. Im Wormser Konkordat (Staatskirchenvertrag) beschloss man, dass man den geistlichen mit dem weltlichen Akt unterschied. Die Kirche hatte nun Wahlfreiheit in der Investitur, wobei die Wahl der deutschen Bischöfe und Äbte in Gegenwart kaiserlicher Abgeordneter verhandelt wurde.
Der Investiturstreit war damit beigelegt, doch hieß es für das deutsche Kaisertum eine Neuorientierung. Kirche und Staat herrschten getrennt.
Dieses Referat wurde eingesandt vom User: dk7397



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