|
der bundestag - Referat
Der Bundestag hat 4 Rechte zur Kontrolle der Arbeit der Bundesregierung:
1. Er bewilligt den Haushaltsplan (Einnahmen und Ausgaben eines Staates) von der Bundesregierung
= Haushaltsbewilligungsrecht
2. es gibt einen Untersuchungsausschuss, wenn der Bundesminister seine Stellung zu eigenen Nutzen missbraucht.
3. Der Bundestag kann immer die Auskunft über Absichten und Handlungen der Bundesregierung verlangen.
4. Er kann die Anwesenheit des Bundeskanzler und der Bundesregierung bei Sitzungen verlangen.
- wird vom Volk gewählt
- formulieren und diskutieren über unterschiedliche Auffassungen des politischen Weges
Aufgaben:
- Gesetzgebung und Kontrolle der Regierungsarbeit
- treffen Entscheidungen über Bundeshaushalt und Einsätze der Bundeswehr im Ausland
- Wahl der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers
- wichtigste Organ der Legislative im Bund
Wahlen:
- alle vier Jahre gewählt
- mit Erststimme bestimmen Wähler den Wahlkreisbewerber
- mit Zweitstimme Entscheidung über Kräfteverhältnis der Parteien im BT
- Partei bekommt bundesweit weniger als 5% aller abgegebenen Stimmen → scheitern an der Fünf-Prozent-Hürde
- somit nicht im BT vertreten – außer, Partei erringt mind. drei Direktmandate
- dann Verteilung der Sitze auf die Landeslisten
- Wahlen nach Verhältniswahlrecht
- Über Mehrheit im BT entscheidet das Verhältnis gewonnener Zweitstimmen
- Hälfte der insges. 598 Abgeordneten sind Politiker, die im Wahlkreis die meisten Erststimmen bekommen haben
- andere Hälfte zieht über Landeslisten ein
- Gewinnt Partei mehr Direktmandate, als ihr gemäß der Verteilung der Zweitstimmen zustehen, so bleiben ihr Überhangmandate trotzdem erhalten
Dieses Referat wurde eingesandt vom User: Jana91
Kommentare zum Referat der bundestag:
|