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heiliges römisches reich deutscher nationen - Referat



Aufgaben:

1. Fasst die politische Entwicklung im Verhältnis Reichstände zu den Königen und Kaisern zusammen.
2. Beschreibt das Ende des Reiches.
3. Die europäische Geschichte des 19. Jahrhunderts und das Heilige Römische Reich Deutscher Nationen – gibt es Verbindungen?


1. In Vorbetrachtung der Aufgabe ist zunächst zu sagen, dass ich das Heilige Römische Reich deutscher Nationen erst ab etwa 1495 betrachte, da zu diesem Zeitpunkt die Ausstellung in Berlin beginnt.
Zunächst ist zu klären, dass die Reichsstände dem Kaiser bzw. Reich direkt unterstehenden Glieder des Reiches mit Sitz und Stimme im Reichstag sind und dass es sich um die Darlegung einer Entwicklung handelt, welche sich auf einen langen Zeitraum bezieht und weshalb es Kürzungen geben wird.
Beginnen möchte ich im Spätmittelalter, wo die Reichstände gegenüber dem Kaiser ein Übergewicht errungen hatten. Ein wichtiges Indiz dafür war der Umstand, dass die Ständeversammlung, der in drei „Kurien“ (Kurfürsten, Fürsten, Reichsstädte) gegliederte und in unregelmäßigen Abständen einberufene Reichstag, den Anspruch erheben konnte, das „Reich“ und seine Interessen gegenüber vertreten. Des Öfteren waren die mächtigen Fürsten dazu übergegangen ihre Gebiete zu vergrößern, wobei der Kaiser Friedrich III. (1440 – 1493) in der Regel tatenlos zusah, solange sein Land nicht gefährdet wurde. Bei den schwächeren Reichsständen (besonders den geistlichen Herrschaften, Grafen, Rittern und Reichstädten) wuchs die Sehnsucht nach einer kaiserlichen Zentralgewalt und die ihnen Schutz und Recht bieten konnte. Daher unterstützten sie die Gedanken an die Reichsreform. Vom Standpunkt der mächtigeren Stände war diese jedoch nicht als positiv angesehen, da der Kaiser mehr Macht bekommen hätte. Aufgrund dieses Dualismus und der dem Kaiser fehlende Vollzugsorgane scheiterte diese Reform vorerst. Und auch wenn sein Nachfolger Kaiser Maximilian I. (1493 – 1519) sich sofort wieder der Reichsreform widmete scheiterte auch dieser wieder an den fehlenden Vollzugsorganen.
Auch der von den Reichständen nächste gewählte Kaiser Karl V. (1519-1556), welcher 1521/22 seinem Bruder Ferdinand die österreichischen Erblande und die Statthalterschaft im Reich übertrug, schaffte es nicht eine Monarchie aufzubauen, da er sich gegenüber den Reichständen durch geführte Kriege, z.B. gegen Frankreich und das Türkische Reich, selbst schwächte. 1526 erhielt Ferdinand Böhmen und Ungarn, und 1531 wurde er, nachdem Karl im Jahr zuvor als letzter Herrscher vom Papst zum Kaiser gekrönt worden war, offiziell von den sieben Kurfürsten zum römischen König gewählt. Der römische König ist der Titel für den noch nicht zum Kaiser gekrönten deutschen König. Daher gibt es natürlich einen großen Zusammenhag zwischen den Kaisern und Königen, weshalb meist auch die Ausführungen über die Kaiser ausreichen. Weiterhin hatte Karl V. zwar versucht das Reich zu rekatholisieren, erlangte durch seine Kriege jedoch, dass die protestantischen Reichsstände immer mehr wurden und sich sogar im Schmalkaldischem Bund (einem Verteidigungsbündnis) zusammenschlossen. So spielte auch die Religion eine Rolle in der politischen Entwicklung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nationen und das Scheitern eines religiösen Einigungsversuches von Augsburg endete mit einer politischen Entzweiung des Reiches. Es kam dann 1552 zum Fürstenaufstand, welcher dem Kaiser die Machtgrundlage entzog. Daraufhin musste Ferdinand dann die entstandene evangelische Kirche sowie das Reformationsrecht der Reichsstände anerkennen. Diese Zugeständnisse machte er 1555 im Augsburger Religionsfrieden. Ferdinand I. (1531/1556-1564), durch Türkenkriege abgelenkt, bemühte sich im Reich um Ausgleich und die Überwindung der Glaubensspaltung. Ferdinands Sohn und Nachfolger Maximilian II. (1564-1576) neigte stark dem Protestantismus zu, verzichtete jedoch aus politischen Gründen auf einen Übertritt. Auch ihm gelang die Versöhnung zwischen den konfessionellen Parteien nicht. Die Frage, ob es auch im deutschen Reich (wie auch in anderen Staaten wie Frankreich oder Spanien) dem Kaiser gelingen werde, die dynastisch-territorialen Interessen der Stände einer zentralen absolutistischen Macht unterzuordnen, konnte dann weder im 16. noch zu Beginn des 17. Jahrhunderts als entschieden angesehen werden. erst in den Friedensverträgen von Münster und Osnabrück, die dem Dreißigjährigen Krieg ein Ende setzten, erfuhr dieser Konflikt seine reichsrechtliche verbindliche Lösung. Die Kurfürsten, Fürsten und Stände des Reiches wurde dabei in ihren alten Rechten, Vorrechten, Freiheiten, Privilegien und der Ausübung der Landeshoheit in geistlichen und weltlichen dingen in ihren Territorien bestätigt und gefestigt. Sie erhielten widerspruchslos das Stimmrecht in allen Beratungen über die Reichsangelegenheiten, namentlich zum Erlass oder zur Auslegung von Gesetzen, zum Kriegsbeschluss, zur Steuerausschreibung, für Werbungen oder zur Einquartierung von Soldaten, zur Anlage neuer Reichsfestungen im Herrschaftsbereich von Reichsständen oder der Belegung alter mit Besatzungen und beim Abschluss von Friedensverträgen und Bündnissen. Ohne ihre freie Zustimmung sollte nichts dergleichen vorgenommen oder zugelassen werden. Vor allem aber wurde den einzelnen Ständen freigestellt, unter sich und mit dem Ausland Bündnisse für ihre Erhaltung und Sicherheit abzuschließen, dies aber nur unter der Bedingung, dass diese Bündnisse sich nicht gegen Kaiser
und Reich, dessen Landesfriedenswahrung oder das Friedenswerk selbst richten durften. Mi diesen Bestimmungen war entschieden, dass der Kaiser im Reich keine Politik nach absolutistischem Modell würde treiben können. Obwohl ihm nur wenige Rechte verblieben (Begnadigungsrecht, Standeserhöhungen, Ausübung der oberlehnsherrlichen Gewalt), die nicht an die Zustimmung der Stände gebunden waren, hat er sich gleichwohl bis zum Ende des alten Reiches, 1806, als Schutzherr der vielen kleinen reichsunmittelbaren Herrschaftsbezirke vor allem im katholischen Süden des reiches bewährt.
Alles in allem konnte das Reich freilich mit seinen 300 Einzelstaaten und beinahe 1400 reichunmittelbaren Territorien im Konzert des sich entfaltenden europäischen Staatensystems keine Rolle mehr spielen. Es bedurfte allerdings der Erfahrungen der letzten einhundert Jahre der deutschen Geschichte, um dieses Faktum nicht nur negativ zu sehen.



2. Das Ende des Heilige Römischen Reiches Deutscher Nationen beginnt mit den Koalitionskriegen gegen das revolutionäre bzw. napoleonische Frankreich.
Nach dem ersten Krieg von 1792 bis 1797 musste Preußen 1795 im Frieden von Basel seine linksrheinischen Besitztümer an Frankreich übergeben und Österreich nimmt 1797 im Frieden von Campo Formio die Abtretung des gesamten linksrheinischen Reichsterritoriums von Basel bis Andernach an Frankreich an. In Folge des zweiten Koalitionskrieges von 1798 bis 1801/1802 wurden 1801 im Frieden von Luneville die Abtretungen vom ersten Koalitionskrieg von Österreich bzw. dem Reich nochmals bestätigt. Folgend gab es die weltlichen Fürsten die ihr Land links des Rheins verloren hatten und somit auf Entschädigung drängten. Der damit verbunden Reichsdeportationshauptschluss 1803 war eine weiterer Schritt hin zur Auflösung des Reiches. Die Gebiete der geistlichen Fürsten wurden somit säkularisiert (=von den weltlichen Fürsten unter sich aufgeteilt) und viele reichsunmittelbare Stände von ihnen mediatisiert, d. h. die weltliche Fürsten nahmen sich fast alle Reichsstädte und die Ländereien der Reichsritter. Durch diese territoriale und politische Umgestaltung verschwanden etwa 300 kleine Herrschaften von der Landkarte; Baden, Bayern und Württemberg vergrößerten ihr Land; Baden, Württemberg, Hessen-Kassel und Salzburg wurden zu Kurfürstentümern erhoben und drei Millionen Menschen wurden neuen Herrschern unterstellt. Nachdem es dann zum dritten Koalitionskrieg im Jahre 1805 kam, wurden Bayern und Württemberg, Verbündete Frankreichs, unter Protektion Napoleons I. zu Königreichen ernannt. Als sich am 12. Juli 1806 sechzehn süd- und westdeutsche Staaten zum Rheinbund zusammenschlossen, sich für souverän erklärten und am 1. August 1806 aus dem Heiligen Römischen Reich Deutscher Nationen austraten, legte Kaiser Franz II. in Konsequenz darauf die römisch-deutsche Kaiserwürde nieder. Somit wurde das Ende des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nationen besiegelt.

3. Natürlich gibt es viele Verbindungen in der europäischen Geschichte des 19. Jahrhunderts und dem Heiligen Römischen Reich Deutscher Nationen. Zunächst schlug eine Wiederbelebung des Reiches auf dem Wiener Kongress, wo starke Restaurationspolitik betrieben wurde, fehl. Es entstand der Deutsche Bund, in welchem ein Rest der Gesamtstaatlichkeit des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nationen weiterlebte, da dieser aus 35 Fürstentümern und 4 freien Städten bestand. Außerdem gab es schon zum Zeitpunkt des Unterganges des Reiches eine Rückwendung zu einigen verlorenen Dingen, wie im geistig-künstlerischen Bereich durch den deutschen Künstlerbund der Nazarener, welcher in Rom wirkt. Des Weiteren war die Aufnahme Albrecht Dürers eine Erscheinung, die ans Alte Reich erinnert.
Im Kontrast dazu hatte die deutsche Nationalbewegung in Restauration und Vormärz und auch das deutsche Kaiserreich unter preußischer Führung jedoch andere Ziele als die Wiedererrichtung der Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nationen.
Alles in allem gibt es natürlich sowohl Verbindungen als auch Kontrast in der Geschichte des 19. Jahrhunderts und der des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nationen.

Dieses Referat wurde eingesandt vom User: katinka90



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