BAföG Reform 2016/2017: mehr Geld für mehr Schüler und Studenten
- BAföG Ratgeber im Überblick
- BAföG-Reform 2016/2017
- Was ist BAföG?
- Wie, wo und wann kann man BAföG beantragen?
- Wer bekommt BAföG?
- Wie viel BAföG bekommt man?
- BAföG mit Kind
- BAföG im Ausland
- Wann wird BAföG eingestellt?
- Wie lange bekommt man BAföG?
- Was ist elternunabhängiges BAföG?
- Wann, wie und wie viel BAföG muss man zurückzahlen?
- Alternativen zum BAföG
- BAföG und Job
- BAföG und Sozialleistungen
- Kreditkarten für Studenten
Falls du zu den förderungsberechtigten Schülern und Studierenden gehörst, die im Herbst 2016 ihre Ausbildung beginnen oder fortsetzen, kannst du dich über mehr staatliche Leistungen freuen. Neben den reinen BAföG- und Meister-BAföG-Sätzen, die um durchschnittlich sieben bis zehn Prozent gestiegen sind, wurden auch die Vermögens- und Einkommensfreibeträge angehoben. Somit haben bedeutend mehr junge Frauen und Männer Anspruch auf BAföG als vor der Reform. Was die neuen Regelungen genau beinhalten und was das für dich im Einzelnen bedeutet, erfährst du im folgenden Beitrag.
Die wichtigsten Änderungen mit Inkrafttreten des 25. BAföG-Änderungsgesetzes sind:
1. Höherer Einkommensfreibetrag
Die Erhöhung der Einkommensfreibeträge beträgt sieben Prozent. Somit wurde der Personenkreis, der von BAföG profitiert, um deutschlandweit rund 120.000 Schüler und Studenten ausgeweitet. Hinzu kommt: Falls du BAföG beziehst, kannst du einem Minijob nachgehen und bis zu 450 Euro monatlich verdienen, ohne dass dieses Geld auf deine Förderleistungen angerechnet wird. Mit dieser Regelung hat der Gesetzgeber BAföG-Bezieher gemäß Sozialversicherungsrecht Geringverdienern finanziell gleichgestellt.
2. Erhöhung des Freibetrages für persönliches Vermögen
Der Freibetrag für persönliches Vermögen beträgt mit Inkrafttreten der BAföG-Reform 7.500 Euro, anstatt vorher 5.200 Euro. Damit ist beispielsweise gewährleistet, dass dir als BAföG-Empfänger dein eigenes Auto bis zu einem Zeitwert von 7.500 Euro nicht als Vermögen angerechnet wird. Das gilt allerdings nur, wenn du über keine sonstigen Vermögenswerte verfügst. Auszubildende, die gegenüber Ehegatten, Lebenspartnern und Kindern unterhaltspflichtig sind, profitieren von der Anhebung des zusätzlichen Vermögensfreibetrages von ehemals 1.800 Euro auf nunmehr 2.100 Euro.
3. Vereinheitlichung und Aufstockung des Kinderbetreuungszuschlags
Sofern du dich in einer BAföG-geförderten Ausbildung befindest und Kinder erziehst, bekommst du für jedes Kind monatlich 130 Euro Kinderbetreuungszuschlag. Vor der Reform war dieser Zuschlag gestaffelt (für das erste Kind 113 Euro, für jedes weitere Kind 80 Euro). Der Gesetzgeber geht davon aus, dass es Eltern durch diese deutliche Anhebung leichter fällt, Ausbildung und Familie miteinander zu vereinbaren.
4. Erhöhung des Bedarfssatzes und des Wohngeldzuschlags
Die Erhöhung der Bedarfssätze beträgt generell 7 Prozent, was eine deutliche Anhebung der individuellen Förderung bedeutet. Mit der überproportionalen Erhöhung des Wohngeldes hat der Gesetzgeber den allgemein gestiegenen Mietpreisen, allen voran für studentischen Wohnraum, Rechnung getragen. Falls du als BAföG-Empfänger nicht mehr bei deinen Eltern wohnst, profitierst du von der Erhöhung des Wohngeldzuschlags auf satte 250 Euro, was einer Gesamterhöhung des Wohngeldes um 9,7 Prozent entspricht. Wenn du beispielsweise auswärts studierst, kannst du pro Monat maximal 735 Euro anstatt vorher 670 Euro Mietzuschuss erhalten.
5. Weniger Bürokratie
Der Gesetzgeber hat die Länder dazu verpflichtet, BAföG-Antragstellern die elektronische Abwicklung der Antragsformalitäten zu ermöglichen. Demnach findest du alle aktuell gültigen Formulare online. Speziell programmierte Webanwendungen erlauben das papierfreie Versenden der erforderlichen Unterlagen.
6. Keine ungewollten Förderungslücken aufgrund zweistufiger Studienstruktur
Unbeabsichtigte Förderungslücken, beispielsweise während des Übergangs von Bachelorstudium zum sich anschließenden Masterstudiengang, gehören seit der BAföG-Reform der Vergangenheit an. Im Sinne der Förderung markiert grundsätzlich erst die Bekanntgabe der Abschlussnoten das Ende deiner Ausbildung. Gegenüber der vorherigen Regelung verlängert sich die Förderdauer damit um zwei Monate. Ferner ist ein Masterstudium bereits ab Bekanntwerden der vorläufigen Zulassung förderfähig. Dabei ist es unerheblich, ob das Bachelor-Studium bereits abgeschlossen ist oder nicht.
7. Stärkung von Internationalität und Mobilität
Sofern du eine Ausbildung im Ausland anstrebst, brauchst du auf BAföG nicht zu verzichten. Die so genannte "Internationalität des BAföG" wurde sowohl auf Auszubildende und Studenten ohne deutsche Staatsangehörigkeit, als auch auf Ausbildungen im Ausland ausgeweitet.
Alle Verbesserungen im Überblick
- Erhöhung der Bedarfssätze um 7 Prozent
- 250 Euro Wohngeldzuschuss
- maximaler Fördersatz für Wohnraum 735 Euro
- Vermögensfreibetrag 7.500 Euro
- anrechnungsfreier Zuverdienst 450 Euro
- Kindergeldzuschuss 130 Euro pro Kind
- keine BAföG-Lücke zwischen Bachelorstudium und Masterstudiengang
- internationale Ausbildung steht auf einer Stufe mit förderfähiger Ausbildung in Deutschland
Mit der BAföG-Reform wurden deutliche Verbesserungen für Schüler und Studenten umgesetzt. Indem die Höhe der Leistungen an die Lebenswirklichkeit angepasst wurde, haben jetzt viel mehr junge Leute die Chance auf eine Ausbildung bzw. ein Studium, das ihren Interessen und ihrem Leistungsvermögen entspricht. Zur Fördersumme haben wir auch einen eigenen Artikel: Wie viel BAföG bekommt man?
|