Antrag auf BAföG: wie, wo und wann?
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Um BAföG zu erhalten, musst du einen schriftlichen Antrag stellen. Dazu füllst du einige vorgefertigte Formulare aus, die du dann zum zuständigen Amt schickst. Je nach Bundesland und Bildungsstätte kann ein anderes Amt für dich zuständig sein. Woher du deinen BAföG Antrag bekommst, wohin du ihn ausgefüllt schicken und welche Fristen du einhalten musst, ob du ihn nachträglich noch korrigieren kannst und welche Besonderheiten es noch zu beachten gibt, erfährst du jetzt.
Adressen und Formblätter
Deine Leistungen nach dem BAföG beantragst du bei dem jeweils zuständigen Amt für Ausbildungsförderung. Folgende Institutionen sind zuständig:
- Für Studenten das Studentenwerk der Hochschule oder Uni, an der sie immatrikuliert sind.
- Für Schüler an Akademien, weiterführenden Fachschulen, Abendgymnasien und Kollegs das Amt für Ausbildungsförderung der betreffenden Gemeinde oder des Stadtbezirks.
- Für alle anderen Schülerinnen und Schüler das am Wohnort der Eltern befindliche Amt für Ausbildungsförderung.
Die genaue Adresse findest du auf der offiziellen BAföG Homepage, der Homepage deiner zukünftigen Hochschule oder du fragst den zuständigen Mitarbeiter der Stadtverwaltung. Du kannst die Formulare entweder vor Ort abholen oder aus dem Internet herunterladen.
Ausfüllen, Vervollständigen und Einreichen aller Unterlagen
Häufig lassen sich die Formulare gleich online ausfüllen. Doch egal, ob du die Formblätter per Hand oder am PC ausfüllst: Ausdrucken musst du die Formblätter auf jeden Fall, weil sie von dir und teilweise vom Ehepartner oder den Eltern unterschrieben werden müssen. Zudem gehören zu einem vollständigen BAföG Antrag verschiedene Nachweise, wie Immatrikulationsbescheinigung, Einkommensnachweise der Eltern und Mietbescheinigung. Informationen darüber, was auf dich konkret zutrifft, findest du auf dem Antragsformular. Außerdem gibt dir das Amt bei Fragen gerne Auskunft.
Die vollständigen Unterlagen kannst du entweder direkt beim zuständigen Amt abgeben oder per Post schicken. Sofern du zum ersten Mal einen BAföG Antrag stellst, solltest du ihn nach Möglichkeit persönlich einreichen. Dann kann ihn der Mitarbeiter gleich auf Vollständigkeit und etwaige Fehler prüfen.
Wichtige Fristen
Leistungen nach BAföG gibt es vom Beginn des Monats, in dem der vollständig ausgefüllte Antrag beim zuständigen Amt eingeht, frühestens jedoch von dem Zeitpunkt an, an dem die förderfähige Ausbildung tatsächlich beginnt. Natürlich gibt es auch eine Förderungshöchstdauer.
Weil die Bearbeitungszeit durchschnittlich vier bis sechs Wochen beträgt, solltest du deinen Antrag etwa zwei Monate vor Studienbeginn stellen. Auf jeden Fall sicherst du dir den BAföG Anspruch noch rechtzeitig, wenn du den Antrag während des ersten Studienmonats einreichst. Sollten noch Unterlagen wie die Immatrikulationsbescheinigung fehlen, reichst du den Antrag trotzdem ein. Somit hältst du die Frist ein und sicherst dir den Anspruch. Sobald dir das entsprechende Dokument vorliegt, kannst du es formlos nachreichen.
Beispiel: Du hast im September dein Studium aufgenommen und erst im Oktober den BAföG Antrag gestellt. Somit erhältst du erst ab Oktober Geld. Weil die Leistung nicht rückwirkend gezahlt wird, hast du einen Monat verloren.
Zurückziehen des BAföG Antrags
Möglicherweise möchtest du dein Studium nicht oder erst später aufnehmen und deshalb deinen Antrag auf die Sozialleistung zurückziehen. Solange du noch keinen Bescheid bekommen hast, kannst du das formlos, schriftlich und ohne Angabe eines Grundes tun. Sobald dir dein BAföG Bescheid zugestellt wurde, hast du vier Wochen Zeit, deinen Antrag zurückzuziehen.
Weil der Versuch, Sozialleistungen unberechtigt zu "erschleichen" strafbar ist, solltest du Antragsfehler, wie beispielsweise zu niedrig gemeldete Einkommen, dem Amt unverzüglich nachmelden. In einem solchen Fall brauchst du deinen Antrag nicht vollständig zurückzuziehen, sondern du bittest das Amt unter Berücksichtigung der beigefügten Unterlagen um Korrektur.
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