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BAföG und Sozialleistungen wie Wohngeld - Info und Tipps

  1. BAföG Ratgeber im Überblick
  2. BAföG-Reform 2016/2017
  3. Was ist BAföG?
  4. Wie, wo und wann kann man BAföG beantragen?
  5. Wer bekommt BAföG?
  6. Wie viel BAföG bekommt man?
  7. BAföG mit Kind
  8. BAföG im Ausland
  9. Wann wird BAföG eingestellt?
  10. Wie lange bekommt man BAföG?
  11. Was ist elternunabhängiges BAföG?
  12. Wann, wie und wie viel BAföG muss man zurückzahlen?
  13. Alternativen zum BAföG
  14. BAföG und Job
  15. BAföG und Sozialleistungen
  16. Kreditkarten für Studenten

"Bildung" ist das wohl am leidenschaftlichsten diskutierte Thema unserer Zeit. Es birgt nicht nur politischen Zündstoff unter den Parlamentariern in Berlin, es steht auch im Mittelpunkt für ein friedliches Miteinander weltweit und für jeden einzelnen, weil gerade eine gute Bildung eine unverzichtbare Grundlage für ein besseres Leben und sozialen Aufstieg bietet.

Mit dem am 1. September 1971 in Kraft getretene Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) wurde die Chancengleichheit auf Ausbildung ins Leben gerufen. Diese staatliche Förderung beinhaltet nach unterschiedlichen und dezidierten Kriterien und Bedingungen Studenten-BAföG, Auslands-BAföG, Schüler- und Praktikanten-BAföG sowie elternunabhängiges BAföG. Der BAföG-Höchstregelsatz beträgt seit dem 1. August 2016 nicht mehr 670€ sondern 735€, bei einem angehobenen Freibetrag von 7.500€.

Schließt BAföG andere Sozialleistungen aus?

Zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit gewährt der deutsche Staat bestimmten Personengruppen Sozialleistungen wie Unterhalt, Kindergeld, Elterngeld, (Halb-)Waisenrente, Arbeitslosengeld und Wohngeld. Als Bestandteil des Sozialen Gesetzbuches (SGB) ist auch BAföG eine Sozialleistung und hat somit auch Einfluss auf andere Sozialleistungen, auch die des Partners in einer Bedarfsgemeinschaft. Es gilt, das eine förderungsfähige Ausbildung generell keine Hartz IV Leistungen zulässt (§ 7 Abs. 5 SGB II). Das SGB räumt aber Ausnahmen für Studierende mit Beeinträchtigungen ein:

  • Studenten und Schüler, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, die verheiratet sind/waren und mindestens mit einem Kind leben
  • Schüler an Fachschulen und Berufsfachschulen, die keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen

Wohngeld

Der größte Ausgabeposten Studierender ist wohl die Miete. In der BAföG-Ausbildungsförderung hat der Gesetzgeber in weiser Voraussicht einen Anteil für Wohnkosten und Miete vorgesehen. (bei eigenem Hausstand 250€ und für das Wohnen bei den Eltern 52€). Nur in besonderen Fällen kann ein Wohngeldantrag gestellt werden, wenn

  • die Ausbildung nicht förderungsfähig ist
  • du Leistungen von Begabtenförderungswerken erhältst
  • die Voraussetzungen für ein Aufbau-, Ergänzungs- oder Zweitstudium nicht erfüllt sind
  • keine unabweisbaren Gründe für einen Ausbildungsabbruch respektive Fachrichtungswechsel vorliegen
  • du als Ausländer nicht die Voraussetzungen des § 8 BAföG erfüllst
  • du die Altersgrenze (§ 10 BAföG) überschritten hast
  • die Förderungshöchstdauer (§ 15 Absatz 2 BAföG) überschritten ist
  • das BAföG ausschließlich ein verzinsliches Darlehen ist

Die Studentenwerke haben weitere Informationen zu BAföG und Wohngeld.

Kindergeld - Waisengeld

Der Kindergeld-Anspruch kann für Studierende mit Behinderung in der Erstausbildung unter gewissen Umständen über das 25. Lebensjahr hinaus reichen. Das gilt auch für die Überbrückung zweier Ausbildungsabschnitte, sofern sie nicht eine Dauer von 4 Monate überschreitet. Das gleiche gilt für Praktikum und Auslandsstudium.

Im Falle einer Waisenrente - bei einer elternunabhängigen Förderung - zählt das Waisengeld ab einem Freibetrag von 170€ / 125€ als Einkommen.

Elterngeld

Bei der Berechnung des Elterngeldanspruchs werden tatsächliche Fördermittel wie das BAföG als Einkommen angesetzt. 300€ werden dir aber nicht auf die BAföG-Förderung angerechnet, sodass dir 300€ mehr zur Verfügung stehen. Wenn du eines oder mehrere Kinder hast, findest du hier weitere hilfreiche Informationen: BAföG mit Kind.