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Wie viel BAföG bekommt man? - Infos und Tipps

  1. BAföG Ratgeber im Überblick
  2. BAföG-Reform 2016/2017
  3. Was ist BAföG?
  4. Wie, wo und wann kann man BAföG beantragen?
  5. Wer bekommt BAföG?
  6. Wie viel BAföG bekommt man?
  7. BAföG mit Kind
  8. BAföG im Ausland
  9. Wann wird BAföG eingestellt?
  10. Wie lange bekommt man BAföG?
  11. Was ist elternunabhängiges BAföG?
  12. Wann, wie und wie viel BAföG muss man zurückzahlen?
  13. Alternativen zum BAföG
  14. BAföG und Job
  15. BAföG und Sozialleistungen
  16. Kreditkarten für Studenten

Jeden Tag ereilen uns schlimme Nachrichten. Sekundenschnell werden uns via Smartphone und Internet die abscheulichen Bilder dazu mitgeliefert. Die Gründe der gezeigten Konfliktregionen sind mannigfaltig. Wie vielstimmig der Tenor darauf auch ist, in einem Punkt sind sich fast alle einig, nämlich, dass die einzige Chance auf Besserung nur mit mehr Bildung erreicht werden kann. Bildung macht stark, und Wissen ist Macht.

Weil der Anspruch für Deutschland alternativlos ist, Demokratie zu entwickeln und mit dem kulturellen Erbe sorgsam umzugehen, bieten 400 Hochschulen und Universitäten eine breit gefächerte Wissensbildung an. Um die Chancengleichheit auf Ausbildung zu waren, wurde am 1. September 1971 das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) auf den Weg gebracht. Das Gesetz basiert auf der Idee, dass die staatliche Förderung durch das Bundesministeriums für Bildung und Forschung, jeder/m, der/die ein Studium absolvieren will, wirtschaftliche Hilfe bereitstellt. Dafür bedarf es jedoch individuelle Voraussetzungen die an Bedingungen geknüpft sind. Sind diese gegeben, hängt die Höhe des BAföG-Satzes aber von einigen wesentlichen Faktoren ab.

BAföG - Wenn ja, wieviel?

Wenn du ein Vollzeitstudium respektive ein "nur in Ausnahmefällen genehmigtes Zweit-Studium" absolvieren möchtest, wird dein BAföG-Antrag in der Regel genehmigt. Die allerwenigsten Antragsteller bekommen jedoch den Höchstsatz-BAföG. Ab dem Wintersemester 2016/2017 gereift die Erhöhung von Bedarfssätzen und Freibeträgen um 7%. Das heißt: Der Höchstregelsatz hat sich seit dem 1. August um 65€, von 670€ auf 735€ erhöht. Außerdem wurde der Freibetrag auf 7.500€ angehoben.

Bei der Berechnung des BAföG-Höchstsatzes spielen dein Einkommen, das deines Partners oder deiner Eltern - und damit das Gesamtvermögen - eine wesentliche Rolle. Weitere Parameter zur Genehmigung des BAföG-Höchstsatzes werden durch die Fakten beeinflusst, ob du eine eigene Kranken- respektive Pflegeversicherung (KV/PV) hast, und ob du noch zuhause bei deinen Eltern wohnst. Ob Letzteres zutrifft oder nicht, ein Zuschuss für die Kranken- und Pflegeversicherung steht dir zu. Des Weiteren hängt der BAföG-Höchstsatz davon ab, ob du Studenten- oder Schüler- BAföG beantragst.

Studenten-BAföG Höchstsatz

Studenten die an einer Hochschule studieren, können mit einem BAföG-Höchstsatz von 735€ pro Monat rechnen. Diese Regelung gilt auch bei BAföG für ein Zweitstudium beziehungsweise bei BAföG für den Master. Allerdings kannst du nur dann mit dem höchsten Förderungssatz rechnen, wenn du einen eigenen Haushalt hast, nicht mehr bei den Eltern wohnst, und noch nicht die Förderungshöchstdauer erreicht hast. Letzt genannter Aspekt richtet sich maßgeblich nach der Regelstudienzeit des Studiengangs, die in deiner Studienordnung festgelegt ist. Eine BAföG-Rückzahlung wird nur dann erforderlich, wenn du die Regelstudienzeit nicht überschreitest.

Schüler-BAföG-Höchstsatz

Der Unterschied zwischen Schüler-BAföG und Studenten-BAföG definiert sich unter anderem über die Schulart. Während Schüler höherer Fachschulen und Akademien eine Gleichbehandlung wie Studierende erfahren, werden andere förderungsfähige Schularten mit Sonderregelungen bedacht. Darüber hinaus kommen weitere Faktoren zum Tragen, ob, und wenn ja, wie viel BAföG der Antragsteller erhält. Bei folgenden Schularten und der Erfüllung erforderlicher Bedingungen wird Schüler-Höchst-BAföG gezahlt:

    • Berufsfachschule (Fachschule)
    • Fachoberschule (FOS) ohne vorherigen Berufsausbildung
    • Klasse für die berufliche Grundbildung
    • Ab der 10. Klasse: Gymnasium, Realschule, Gesamtschule, Hauptschule

    Mit eigenem Hausstand beträgt der Höchstbetrag ab 01.08.2016 bzw. 01.10.2016:

    538€ / 590€.

    • Berufsfachschule (Fachschule) ohne vorheriger Berufsausbildung
    • Berufskolleg

    Mit eigenem Hausstand beträgt der Höchstbetrag ab 01.08.2016 bzw. 01.10.2016:

    538€ / 590€

    Ohne eigenem Hausstand:

    289€ / 317€

    • Akademie
    • Berufsaufbauschule
    • Höhere Fachschule (Fachhochschule)

    Mit eigenem Hausstand beträgt der Höchstbetrag ab 01.08.2016 bzw. 01.10.2016:

    670€ / 735€

    Ohne eigenem Hausstand:

    495€ / 537€

    • Fachschulen (mit Voraussetzung einer vorherigen Berufsausbildung)
    • Abendgymnasium
    • Kolleg (nicht Berufskolleg!)

    Mit eigenem Hausstand beträgt der Höchstbetrag ab 01.08.2016 bzw. 01.10.2016:

    645€ / 708€

    Ohne eigenem Hausstand:

    470€ / 510€

    • Abendhauptschule
    • Abendrealschule
    • Berufsaufbauschule
    • Fachoberschule (mit Voraussetzung der abgeschlossenen Berufsausbildung)

    Mit eigenem Hausstand beträgt der Höchstbetrag ab 01.08.2016 bzw. 01.10.2016:

    616€ / 673€

    Ohne eigenem Hausstand:

    465€ / 504€

Fazit

Grundsätzlich setzt sich dein persönlicher BAföG-Höchstsatz aus dem Grundbedarf, einer Wohnungspauschale/Wohnungszuschlag und dem Zuschlag zur Krankenversicherung beziehungsweise Pflegeversicherung zusammen. Beim Schüler-BAföG kommt noch ein Kinderbetreuungszuschlag hinzu.

Der elternunabhängige BAföG-Höchstsatz ist bei Studenten- und Schüler-BAföG gleich. Er hängt einzig und allein von der Ausbildungsstätte ab. Weitere Zuschläge für deinen BAföG-Höchstsatz sind möglich für:

Nirgendwo anders auf der Welt hat Bildung diese Priorität wie in Deutschland! Nimm diese Chance wahr. Viel Erfolg beim BAföG-Antrag stellen und natürlich im Studium!