Wer bekommt BAföG? - Wichtige Infos und Tipps
- BAföG Ratgeber im Überblick
- BAföG-Reform 2016/2017
- Was ist BAföG?
- Wie, wo und wann kann man BAföG beantragen?
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- Wann wird BAföG eingestellt?
- Wie lange bekommt man BAföG?
- Was ist elternunabhängiges BAföG?
- Wann, wie und wie viel BAföG muss man zurückzahlen?
- Alternativen zum BAföG
- BAföG und Job
- BAföG und Sozialleistungen
- Kreditkarten für Studenten
Bildung, Bildung und nochmals Bildung. Der hohe Anspruch an Bildung ist in Deutschland alternativlos. Sprachlich, kulturell und historisch birgt der Begriff "Bildung" eine komplexe Bedeutung. Aufbauend auf seine geistigen Fähigkeiten, Mensch zu sein, ist Bildung ein breit gefächertes Gebilde, das in Schulen, Hochschulen und Universitäten als fachbezogene Basis der menschlichen Weiterbildung geistig bearbeitet werden will.
Es kommt nicht von ungefähr, dass Deutschland ein "vorbildliches Land der Bildung" genannt wird. Die Umsetzung des Gedankens der Chancengleichheit im Bildungswesen hat zur Verabschiedung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) geführt, das am 1. September 1971 in Kraft trat. Aber was genau ist die umgangssprachliche Förderung "BAföG"? Welche Voraussetzungen bedarf es, und welche Besonderheiten birgt es?
Was ist das überhaupt, Studenten-BAföG?
Auf eine einfache Formel gebracht, ist das BundesAusbildungsförderungsGesetz (BAföG) eine Finanzierungsquelle (staatliche Förderung des Bundesministerium für Bildung und Forschung) für jede/n, die/der ein Studium absolvieren will. Und zwar unabhängig von seiner wirtschaftlichen und sozialen Situation. Aber nicht jede/r Student/in ist BAföG berechtigt. Es bedarf bestimmter Grundvoraussetzungen wie z. B. die Art deiner Hochschule, die Höhe deines Einkommens respektive deines Vermögens. Dazu kommen dein Alter und deine Nationalität.
Bedingungen
Förderungswürdig ist nur ein Studium in Vollzeit. Die Unterstützung für ein Zweitstudium wird nur in Ausnahmefällen genehmigt. Wenn du dich für ein Fachrichtungswechsel entschließt, muss dieser spätestens nach dem dritten Fachsemester erfolgen. Eine weitere BAföG-Förderung ist nur unter gesetzlich anerkannten Gründen, wie Neigungswandel oder Eignungsmangel möglich. Nach dem dritten Fachsemester bedarf ein Wechsel einen unabweisbaren Grund. Ansonsten erfolgt eine Einstufung in ein ausreichend hohes Fachsemester.
BAföG und Stipendien der Begabtenförderungswerke schließen sich einander aus. Dagegen berühren andere, nicht zweckbestimmte Stipendien bis zu einer Höhe von 300 Euro eine BAföG-Berechtigung nicht.
Masterstudiengänge hingegen werden nur in einer richtigen Aufeinanderfolge (konsekutiver Studiengang) gefördert. Und das auch nur bei vorherigem Bachelor (kein Diplom/ kein Staatsexamen).
Förderungsfähige Ausbildungen
Die Förderung durch BAföG unterliegt bestimmten Voraussetzungen. Eine davon ist, dass du das Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule absolvierst, an denen anerkannte Abschlüsse wie Master, Diplom, Bachelor, etc. vergeben werden. Das gilt auch für private Hochschulen. BAföG-Erhalt und -Rückzahlung unterliegen den gleichen Bedingungen, wie sie an einer normalen Hochschule üblich sind.
Bis zum 30. Lebensjahr bekommen Studentinnen und Studenten BAföG. Bei Masterstudiengängen beträgt die Altersobergrenze 35 Jahre. Überschreitest du die Altersgrenzen, ist eine Förderung nur noch in wenigen Ausnahmefällen möglich. Es besteht jedoch die Möglichkeit, ein sogenanntes elternunabhängiges BAföG zu beantragen. Wenn im Normalfall eine BAföG-Teilförderung bei einem Elterneinkommen vor Steuer- und Sozialversicherungskostenabzug von ungefähr 40.000 Euro/ Jahr gewährt wird, spielt das Einkommen deiner Eltern bei Überschreitung der Altersgrenzen keine Rolle mehr. Für eine Förderung bedarf es aber die Erfüllung eine der folgenden Bedingungen:
- Die Zugangsberechtigung zum Studium erfolgte auf dem zweiten Bildungsweg
- Die Zugangsberechtigung beruht auf deiner beruflichen Qualifikation
- Persönliche respektive familiäre Gründe haben eine frühere Aufnahme des Studiums verhindert
- (darunter fallen auch so einschneidende Veränderungen wie Scheidung oder Tod des Ehepartners)
- Klarheit über eine BAföG- Berechtigung bei Überschreiten der Altersgrenzen bringt ein "Antrag auf Vorabentscheidung"
BAföG-Anspruch
Der Grundanspruch auf BAföG ist seit dem 1. August 2016 nach § 7 Abs. 1 BAföG mit einem Hochschulabschluss ausgeschöpft. Das betrifft Studentinnen und Studenten, die zu einem Masterstudium ohne Bachelor-Abschluss zugelassen wurden. Nach Erwerb des Masters erhalten Sie nach der neuen Regelung keine BAföG-Unterstützung für eine weitere Ausbildung. Zudem ist der Höchstsatz seit dem 1. August 2016 um 65 Euro, von 670 Euro auf 735 Euro gestiegen. Ein Verdienst zum BAföG ist bis zu einem Einkommen von 5.400 Euro im Jahr erlaubt. Wenn du aber im Nebenjob mehr verdienst kann dir der BAföG-Höchstsatz gekappt werden. Eine Überschreitung der Höchstgrenze ist nicht zu empfehlen. Neben finanziellen Einbußen soll das Studium immer noch Priorität haben, um es in der Regelstudienzeit abschließen zu können.
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