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BAföG und Job - Infos und Tipps
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- BAföG-Reform 2016/2017
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- Wie, wo und wann kann man BAföG beantragen?
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- Wann, wie und wie viel BAföG muss man zurückzahlen?
- Alternativen zum BAföG
- BAföG und Job
- BAföG und Sozialleistungen
- Kreditkarten für Studenten
Die "moderne und soziale Arbeitswelt" ist genau genommen gar nicht so sozial, wie sie sich gibt. Gerade im Segment des Arbeitsmarktes bestimmen die Digitalisierung und die Veränderung der Arbeitszeitmodelle das tägliche Berufsleben. Diese reichen von Festanstellung über Teilzeitarbeit, Midi- und Minijobs bis hin zu geringfügiger Beschäftigung und unlukrativen Werkverträgen. Eine fundierte Ausbildung schützt allemal vor dieser Unwegsamkeit moderner Berufsfelder. Und doch bieten einige Arbeitsmodelle eine perfekte Möglichkeit zu einem Studium etwas dazu zu verdienen. Ein so genannter BAföG-Nebenjob erleichtert dir das Studium. Der Gesetzgeber hat dennoch eine Nebenverdienst-Obergrenze gesetzt die nicht überschritten werden darf. Ein regelkonformer BAföG-Nebenverdienst hat daher seine Statuten.
Ein Nebenverdienst zum BAföG ist erlaubt wenn…
Wenn du dir zu deinem BAföG etwas dazu verdienen willst, ist das problemlos möglich, sofern der Erlös deiner Tätigkeit einen bestimmten Freibetrag nicht übersteigt. Ein Nebenjob kann dann eine sinnvolle Ergänzung oder sogar Alternative zum BAföG sein. Ab dem 1. August 2016 erhöhen sich die Bedarfssätze und Freibeträge. Der finanzielle Spielraum, das BAföG mit einem BAföG-Nebenverdienst miteinander zu verbinden, wird größer. Das neue Gesetz sieht vor, dass ein Nebenverdienst in Höhe von 5.400€ im Jahr erlaubt ist. Auf den Monat heruntergerechnet heißt das, dass du 450€ im Monat nebenbei dazuverdienen darfst. Inklusive Weihnachts- und Urlaubsgeld. Das betrifft auch das BAföG im Praktikum. Die Erhöhung des Freibetrages für BAföG und Vermögen steigt auf 7.500€. Es werden sogenannte "Basisfreibeträge" von 2.400€ angerechnet, wenn sie pflegerische, erzieherische oder künstlerische Tätigkeiten betreffen. Kleinere Jobs, wie freiwillige Praktika, werden als Basis-Einkommen zusammengerechnet.
Wenn du unter dem Freibetrag des BAföG-Einkommens liegst, brauchst du dir keine Sorgen um deinen BAföG-Antrag zu machen. Liegst du darüber, wird der Betrag von deinem Freibetrag abgezogen, und die auf zwölf Monate verteilte Differenz von deinem BAföG abgezogen. Ein Studenten-BAföG erlischt, wenn du regelmäßig mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten gehst. Diese Regelung trifft selbstredend auf alle Förderungsvarianten wie elternunabhängiges BAföG und das Schüler-BAföG zu. Der Bewilligungszeitraum für einen Nebenverdienst zum BAföG ist ein Jahr. Solltest du im Unklaren darüber sein, wie sehr ein Nebenverdienst dein BAföG beeinflusst, geben dir BAföG-Rechner im Internet genaue Auskünfte. Dazu bedarf es folgende Infos:
- Beginn des Bewilligungszeitraumes (BWZ)
- Bewilligungszeitraum (BWZ)
- Art des BAföGs
- Angaben zur Ausbildung
- Ort der Ausbildung
- Hochschule
- Aufenthaltsort während der Ausbildung
- Krankenversicherung / Pflegeversicherung
- Eigenes Einkommen
- Schulgeld / Studiengebühren
- Lebensumstände
Fazit
Ein Nebenjob ist sicherlich eine gute Möglichkeit zur Finanzierung des Studiums. Sollten die Nebenjobeinnahmen jedoch den Betrag von 5.400€ im Jahr übersteigen musst du wissen, dass dir der BAföG-Höchstsatz gekappt wird. Frage dich selbst, was dir wichtiger ist.
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