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Dauer der BAföG Förderung
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Während Schüler unabhängig davon, ob sie eine Klasse wiederholen, solange BAföG bekommen, bis die Ausbildung abgeschlossen ist, gelten für Studenten differenziertere Regelungen. Wie lange, unter welchen Bedingungen dir an einer Fachschule, Hochschule oder Uni BAföG zusteht, erfährst du jetzt.
Regelstudienzeit als wichtigste Größe
Als Student kannst du innerhalb deiner Regelstudienzeit BAföG entsprechend der im Bewilligungsbescheid angegebenen Höhe erhalten. Dieser Zeitraum, der je nach Studiengang, der Anzahl der Fachsemester und angestrebtem Abschluss variiert, ist im § 10 Abs. 2 des Hochschulrahmengesetzes bzw. in der Studienordnung eindeutig festgelegt.
Für den Bachelor beträgt die Regelstudienzeit aktuell durchschnittlich sechs Monate, für den Master zwischen zwei und vier Semestern.
Die BAföG Förderung endet mit Ablauf des Monats, in dem dir deine Abschlussnote bekannt gegeben wird, spätestens mit Ablauf des zweiten Monats, in dem du deine letzte Prüfung zur Erlangung deines Abschlusses abgelegt hat.
Wichtige Eckdaten:
- Bislang fördert der Gesetzgeber ausschließlich Vollzeitstudiengänge. Ein berufsbegleitendes Studium ist demnach nicht förderfähig.
- Für einen Bachelor-Studiengang gibt es grundsätzlich entsprechend der Regelstudienzeit BAföG, weil er per Gesetz als erste berufsqualifizierende Ausbildung gilt.
- Master-Studiengänge sind unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig. Dazu zählt beispielsweise, dass du bei Aufnahme des Masterstudiums nicht älter als 35 Jahre bist, dass der Masterstudiengang nahtlos an deinen Bachelor-Abschluss anschließt oder dass der Masterstudiengang auf deinem vorherigen Abschluss aufbaut. Weil dieses Thema sehr komplex ist, empfiehlt es sich, vor Aufnahme des Masterstudiums vom zuständigen BAföG-Amt prüfen zu lassen, ob und wie lange dir tatsächlich Förderung zusteht.
BAföG über die Höchstdauer hinaus
In folgenden Fällen steht dir auf Antrag auch über die Förderungshöchstdauer hinaus BAföG zu:
- Schwerwiegende Gründe, wie Krankheit laut Attest, Verlängerung der Examenszeit, die du nicht zu verantworten hast, verspätete Zulassung zu erforderliche Lehrveranstaltungen, erstmaliges Nichtbestehen einer Zwischenprüfung
- Mitwirkung in Hochschulgremien
- Behinderung
- Schwangerschaft
- Erziehung und Pflege eines Kindes unter zehn Jahren
Ereignisse, wie Auslandssemester, Brückensemester während des Masterstudiums, Propädeutische Vorsemester oder der für den Studienabschluss erforderlicher Spracherwerb führen ebenfalls zu einer Verlängerung der Regelstudienzeit und damit zu einem längeren BAföG Anspruch.
Keine uneingeschränkte Förderung bis Studienende
Ab dem 5. Fachsemester bekommst du BAföG nur noch nach Vorlage eines geeigneten Leistungsnachweises (Zeugnis, Vordiplom, Notenspiegel laut Bescheinigung).
Sofern du dich entschließt, innerhalb der Ausbildungsstätte die Fachrichtung zu wechseln oder dein Studium an einer anderen Hochschule bzw. Uni fortzusetzen, rechnet dir das BAföG Amt alle bisher absolvierten Semester auf die Förderhöchstdauer an. Brichst du dein Studium hingegen vollständig ab, endet dein BAföG Anspruch. Die Förderung wird umgehend eingestellt.
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